Politik

Was Eltern jetzt wissen müssen Mehr Kinderkrankentage - aber nicht für jeden

Arbeiten und das Kind betreuen - das ist kaum möglich. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt.

Arbeiten und das Kind betreuen - das ist kaum möglich. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt.

(Foto: imago images/photothek)

Berufstätige Eltern stehen in der Pandemie unter besonderem Druck. Schulen und Kitas sind vielerorts geschlossen, die Kinder zu Hause. Gleichzeitig soll der Arbeitsalltag weitergehen. Wo das nicht funktioniert, sollen zusätzliche Kinderkrankentage Entlastung bringen. Am Vormittag hat der Bundestag eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Regelung beschlossen. Doch das Gesetz ist noch nicht in Kraft - und es hat Lücken. ntv.de klärt die wichtigsten Fragen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Kinderkrankengeld kann nur von gesetzlich versicherten, berufstätigen Eltern beantragt werden. Die Regelung gilt nicht für Privatversicherte und auch nicht für gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind. Anspruch haben Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, beziehungsweise bei Kindern mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr.

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2021?

Die Zahl der Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind wurde für das laufende Jahr von 10 auf 20 verdoppelt, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 80 Tage beantragen. Bei mehr Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.

Wann können die Kinderkrankentage genommen werden?

Die komplette Zahl der Tage kann nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden, sondern auch, wenn lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde. Laut Gesetzentwurf gilt dies auch, wenn den Eltern behördlich empfohlen wurde, ihre Kinder nicht in Schule oder Kita zu bringen - also auch in Bundesländern wie Hessen oder Brandenburg, in denen die Betreuungseinrichtungen geöffnet bleiben. Zudem können das Kinderkrankengeld auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Es darf aber im Haushalt keine andere Person geben, die das Kind betreuen kann.

Kann ich im Homeoffice arbeiten und trotzdem Kinderkrankengeld beziehen?

Nein. Wer im Homeoffice arbeitet, hat keinen Entschädigungsanspruch - denn er erhält ja regulär seinen Lohn. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Hintergrund des Zugeständnisses, diese Leistung auch Eltern im Homeoffice zu gewähren, war die Einsicht, dass Arbeiten von zu Hause und Kinderbetreuung parallel nicht zu stemmen sind. Zudem gilt: Wer Kinderkrankengeld bezieht, kann nicht auch noch Entschädigungsansprüche über das Infektionsschutzgesetz beantragen.

Kann ich die Kinderkrankentage ab sofort nehmen?

Ganz rechtssicher ist das noch nicht. Zwar hat der Bundestag die Regelung heute beschlossen, doch der Bundesrat plant erst für den 18. Januar eine Sondersitzung, in der das Gesetz noch einmal beraten und beschlossen werden soll. In Kraft treten kann es frühestens dann. "Wenn Eltern jetzt schon die geplante neue Regelung in Anspruch nehmen, dann müssen sie auf das Wort der zuständigen Politiker in der Regierungskoalition vertrauen, dass die Rechtslage auch tatsächlich rückwirkend angepasst wird", sagt der Münchner Verfassungsexperte Walther Michl auf Nachfrage von ntv.de. "Solange sich keine politische Kontroverse um diesen Punkt abzeichnet - und das sehe ich nicht, ist das aber relativ ungefährlich." Nach Unterzeichnung soll das Gesetz rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten. Kinderkrankentage können dann auch nachträglich beantragt werden.

Wie soll der Bedarf nachgewiesen werden?

Ist das Kind krank, muss der Kinderarzt normalerweise den Betreuungsbedarf attestieren. Das ist laut Gesetzentwurf nicht mehr notwendig. Eltern benötigen lediglich eine Bescheinigung der Kita oder Schule, dass das Kind wegen Schließung beziehungsweise Aussetzung der Präsenzpflicht zu Hause betreut werden soll. Niemand muss also dem Kinderarzt eine angebliche Erkrankung vorgaukeln.

Wo müssen Kinderkrankentage beantragt werden?

Bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Wie hoch fällt die Erstattung aus?

Erstattet werden von der Krankenkasse 90 Prozent des Nettoverdienstes. Es gibt aber einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag - in diesem Jahr liegt er bei 112,88 Euro pro Tag. Beiträge für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von diesem Betrag noch abgezogen.

Bekomme ich das Geld sofort?

Nein. Zwar könne das Kinderkrankengeld laut Bundesgesundheitsministerium beantragt werden, sobald der Entgeltausfall feststeht. Allerdings werde die Auszahlung durch die Krankenkassen erst vorgenommen, wenn der Arbeitgeber den betreffenden Monat abgerechnet habe. Denn erst dann stünden den Krankenkassen die notwendigen Daten zur Berechnung des Erstattungsbetrags zur Verfügung,

Warum haben Privatversicherte keinen Anspruch?

Die meisten privaten Krankenversicherer bieten keine Regelung analog zu den Kinderkrankentagen bei gesetzlichen Kassen an - mit Ausnahme der Signal Iduna oder Arag. Der Ansatz, eine solche Regelung als Grundlage für eine Erweiterung der Ansprüche im Zuge der Pandemie zu nehmen, greift also nicht. Sowohl die SPD als auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verweisen auf das Infektionsschutzgesetz, das Entschädigungsleistungen bei einem Verdienstausfall für alle Erwerbstätigen vorsieht. Gemeinsam betreuende Elternpaare erhalten demnach eine Entschädigung für bis zu zehn Wochen, Alleinerziehende bis zu 20 Wochen. Selbstständige können diese bereits für den vollen Zeitraum beantragen. Sie erhalten dann 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls - aber maximal 2016 Euro monatlich.

Was wird das alles kosten?

Das weiß niemand so genau. Das Gesundheitsministerium verweist auf Nachfrage von ntv.de darauf, dass die Höhe der Kosten davon abhängig sei, wie viele Eltern im Laufe des Lockdowns Kinderkrankengeld beantragen werden. Ursprünglich war mit einer Summe von 500 bis 700 Millionen Euro gerechnet worden, doch im Gesetzentwurf ist inzwischen von nur noch 300 Millionen Euro die Rede, die vom Bund als Zuschuss zum Gesundheitsfonds gezahlt werden. Fallen bei den Kassen höhere Kosten an, sollen diese nachträglich bis Juli 2022 ausgeglichen werden.

Wird das ausreichen?

Zweifel daran äußert schon jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) - und warnt davor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen könnten, weil sie bis 2022 womöglich massiv in Vorleistung gehen müssen. "Schon heute verzeichnen die gesetzlichen Krankenkassen pandemiebedingt enorme finanzielle Defizite", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Der Gesetzgeber greift tief in die Taschen der Beitragszahler, ohne die Kosten direkt zu erstatten."

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Gibt es weitere Kritik?

Allerdings. Vor allem der PKV moniert, dass die Entschädigung von Eltern, die in der Pandemie ein Sonderopfer erbringen, eine "gesamtstaatliche Leistung" sein und deshalb über das Infektionsschutzgesetz geregelt werden müsse. Nur das sei gerecht, weil dann "alle Familien den gleichen Anspruch hätten". Auch die gesetzlichen Kassen kritisieren, dass die "Zahlung von Kinderkrankengeld für die Betreuung von gesunden Kindern langfristig nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen sein" könne.

Quelle: ntv.de

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