Politik

Weitreichende Rechte des Bundes Merkel für Verlängerung "epidemischer Lage"

Nach Ablauf von drei Monaten läuft die "epidemische Lage" automatisch aus. In den Augen der Kanzlerin wäre es jetzt noch zu früh dafür.

Nach Ablauf von drei Monaten läuft die "epidemische Lage" automatisch aus. In den Augen der Kanzlerin wäre es jetzt noch zu früh dafür.

Bis Ende Juni hat der Bund noch das Recht, ohne die Zustimmung des Bundesrates einheitliche Corona-Verordnungen etwa zu Tests zu erlassen. Bis dahin gilt die "epidemische Lage von nationaler Tragweite". Kanzlerin Merkel spricht sich nun für eine Verlängerung aus - doch entscheiden kann sie das nicht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist trotz sinkender Corona-Zahlen dafür, dass der Bund auch über Ende Juni hinaus bestimmte Sonderbefugnisse zur Regelung von Corona-Maßnahmen behält. Die Bundeskanzlerin halte es für sinnvoll, dass die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" verlängert werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Er verwies zugleich darauf, dass die Entscheidung darüber Sache des Bundestages ist.

Laut Infektionsschutzgesetz kann der Bundestag eine solche "epidemische Lage" feststellen und wieder aufheben. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht direkt ohne Zustimmung des Bundesrates, Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Üblicherweise brauchen Verordnungen der Regierung das Ok der Länderkammer, anders als Gesetze aber keine Zustimmung des Bundestages.

Union und SPD sind sich einig

Eine "epidemische Lage" liegt vor, "wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht", heißt es im Infektionsschutzgesetz. Sie endet automatisch, wenn der Bundestag sie nicht nach Ablauf von drei Monaten erneut verlängert. Das wäre Ende Juni der Fall. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich bereits auf eine Verlängerung verständigt.

Mit der "Bundes-Notbremse", die am 30. Juni auslaufen soll, hat das nichts zu tun. Diese war nachträglich ins Infektionsschutzgesetz geschrieben worden. Hier handelt es sich um konkrete Maßnahmen, die auf Kreisebene ergriffen werden müssen, wenn die Corona-Ansteckungszahlen bestimmte Werte überschreiten, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Vorgaben für Schulen, Handel und Freizeit.

Quelle: ntv.de, mbe/dpa

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