Kampf gegen Wirtschaftskriminalität Minister wollen härter gegen Firmen vorgehen
14.11.2013, 17:21 Uhr
Die Justizminister der Länder wollen ein neues Strafrecht für Unternehmen durchsetzen: Künftig sollen nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische nach dem Strafrecht belangt werden. Firmen würden weitaus höhere Strafen drohen als bisher.
Im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität wollen die Justizminister der Länder durch ein neues Unternehmensstrafrecht härter durchgreifen.
Die Mehrheit der Minister sprach sich bei der Herbstkonferenz der Ressortchefs in Berlin für eine solche Neuregelung aus. Wie genau das neue Strafrecht aussehen wird, wollen die Minister noch beraten. Unklar ist, welche Chancen eine solche Initiative über den Bundesrat anschließend im Bundestag hätte. Familienunternehmer und Juristen kritisierten die Pläne.
Bisher können nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, aber nicht Unternehmen. Als Sanktionen gegen solche juristischen Personen sind derzeit nur Geldstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht möglich. Die Justizminister halten das für unzureichend. "Jedes Jahr entstehen durch Wirtschaftskriminalität Milliardenschäden", sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek. "Wir müssen stärker gegen diese Form der Kriminalität vorgehen." Zahlreiche Länder - wie Frankreich, Großbritannien, Österreich oder die Niederlande - hätten ein Unternehmensstrafrecht.
Zur Debatte steht nun ein Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen vor - und als schärfste Waffe die Auflösung des Unternehmens.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sagte: "Es geht darum, die Ehrlichen zu schützen." Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb betonte, der Entwurf sei zunächst eine Diskussionsgrundlage. Die Länder wollten weiter beraten und auch mit den Kritikern einer solchen Regelung ins Gespräch kommen. Sie räumte ein, es handele sich um ein "juristisch nicht ganz leichtes Thema".
"Es träfe die Falschen"
Nicht völlig überzeugt zeigten sich die Unions-Vertreter bei der Konferenz der Ressortchefs. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder sagte, von der Unions-Seite habe es Gegenstimmen gegeben. Man verschließe sich einer Diskussion nicht, stehe dem Entwurf aber "etwas zurückhaltender" gegenüber.
Scharfe Kritik kommt von den Familienunternehmen. "Wenn sich Nordrhein-Westfalen mit dieser Initiative durchsetzt, dann müssen künftig auch Arbeitnehmer und Aktionäre für rechtliche Fehler in ihrem Unternehmen bluten", warnte der Chef der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes. "Ich habe nichts gegen eine härtere Bestrafung von Tätern, aber dieses Gesetz würde die Falschen treffen."
Der Experte für Wirtschaftsrecht, André Szesny, sprach von einem "Fremdkörper". "Eine Kriminalstrafe im engeren Sinne gegen Unternehmen passt strafrechtsdogmatisch nicht in unser Strafrechtssystem", sagte er.
Die Länder wollen das Vorhaben nach abgeschlossener Beratung als Initiative in den Bundesrat einbringen. Von dort ginge es dann an den Bundestag. Ob es dort Erfolg hätte, ist offen. Kolb sagte, Bundesratsinitiativen hätten im Parlament oft wenig Chancen. In den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD im Bund ist bislang eher im Gespräch, zum Kampf gegen Wirtschaftskriminalität das Ordnungswidrigkeitenrecht auszubauen.
Quelle: ntv.de, dpa