Politik

Wahltaktik im Finanzamt Neuer Ärger für Pendler

Berufspendler dürfen die ungekürzte Pendlerpauschale künftig offenbar nicht mehr auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Laut "Berliner Zeitung" hatten sich die Koalitionsspitzen schon am Sonntag darauf verständigt, die erst Mitte September für die Berufspendler geschaffene Möglichkeit kurzfristig wieder zu streichen.

Der bisher geheim gehaltene Beschluss gehe auf eine Initiative des bayerischen Finanzministers und CSU-Chefs Erwin Huber zurück. Huber habe in der Runde am Sonntag darauf gedrängt, die geltende Praxis zur Pendlerpauschale noch einmal zu überdenken, hieß es in der Koalition. Der Grund: Sollten die Verfassungsrichter die Neuregelung kippen, kämen auf die Bürger hohe Nachforderungen zu, die sich die alte Pauschale haben eintragen lassen. Dies könnte mitten im Bundestagswahlkampf 2009 der Fall sein. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ging dem Bericht zufolge auf den Vorschlag ein. Er sei ohnehin fest der Ansicht, dass die Karlsruher Richter die Kappung bestätigen.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministers bestätigte, nach dem Koalitionsausschuss am Wochenende werde überlegt, wie die Finanzämter im kommenden Jahr mit der Pauschale umgehen sollten. Die Subvention war zu Jahresbeginn abgeschafft und durch eine Härtefallregelung für Vielfahrer ersetzt worden. Bis zu einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht können sich die Bürger aber noch die alte Pauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Der Ministeriumssprecher sagte, es werde nun überdacht, ob es Alternativen zur jetzigen Praxis gebe oder ob es bei dieser bleibe. Es würden sicherlich keine Vorschläge gemacht, durch die die Bürger mit Bürokratie belastet würden. "Es gibt keinen Grund zur Aufregung." Der SPD-Finanzexperte Reinhard Schultz hatte gewarnt, werde die jetzige Kulanzregelung wieder abgeschafft, drohe eine Klageflut.

Die Härtefallregelung sieht vor, dass nur Behinderte weiter ab dem 1. Kilometer auf dem Weg zur Arbeit das Kilometergeld von 30 Cent absetzen können, alle anderen erst ab dem 21. Kilometer. Dadurch spart der Staat jährlich geschätzte 2,5 Milliarden Euro.

Das bayerische Finanzministerium erklärte, Huber habe sich beim Koalitionsausschuss dafür eingesetzt, "jetzt eine vernünftige und für die Bürger verständliche Lösung für den Verwaltungsvollzug bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu finden". Die Suche nach einer solchen Lösung sei gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern.

Quelle: ntv.de

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