Bürgermeister-Abwahl gescheitertPolizei ermittelt nach Fund mutmaßlich geschredderter Wahlzettel

Eine Mehrheit stimmt für die Abwahl des Bürgermeisters von Raunheim in Hessen - das nötige Quorum wird jedoch verfehlt. Bereits kurz nach Wahlende rückt die Polizei ins Rathaus aus und entdeckt geschreddertes Papier. Nun ermittelt sie, ob es sich um Wahlunterlagen handelt.
Nach einem Bürgerentscheid in Raunheim im Landkreis Groß-Gerau ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen, im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters von Raunheim. Wie die Polizei mitteilte, stellte sie am Sonntagabend im Rathaus zwei Müllsäcke mit geschreddertem Papier sicher. Sie war demnach nach Schließung des Wahllokals im Rathaus von einem Mitarbeiter der Stadt über den Fund im Keller des Gebäudes informiert worden.
Die Säcke befanden sich den Angaben zufolge in einem Raum, der für Müll und Aktenvernichtung genutzt wird. Die eingetroffenen Polizeistreifen stellten dort laut Mitteilung zwei Müllsäcke mit Papierschnipseln in unterschiedlicher Farbe sicher. Darunter habe sich auch ein grauer Umschlag mit der Aufschrift "Wahlsache" befunden.
Die Kriminalpolizei in Darmstadt hat die Ermittlungen übernommen. Ob es sich tatsächlich um Wahlunterlagen handelt und ob ein Bezug zu dem Bürgerentscheid über die Abwahl von SPD-Bürgermeister David Rendel besteht, ist zunächst unklar. Das müssten die weiteren Ermittlungen klären, so ein Sprecher der Polizei.
Der Bürgerentscheid über die Abwahl Rendels war am Sonntag knapp gescheitert. Zwar stimmte eine deutliche Mehrheit gegen den Bürgermeister, das nötige Quorum wurde aber um mehrere Hundert Stimmen verfehlt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte wegen eines nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses die Abwahl Rendels erreichen wollen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Streit um die Rückzahlung von Provisionen, die an einen Mitarbeiter eines städtischen Eigenbetriebs gezahlt worden waren. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat aufgefordert, die bereits geleisteten Provisionszahlungen zurückzufordern. Rendel hatte dagegen argumentiert, dass dies Sache des Magistrats sei. Bei einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Darmstadt entschied das Gericht 2023 gegen Rendel.