Nebentätigkeiten von Abgeordneten SPD will komplette Offenlegung
15.10.2012, 21:43 Uhr
Bislang müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte in drei Stufen angeben: von 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und mehr als 7000 Euro.
(Foto: dapd)
Abgeordnete sollen Einkünfte "auf Euro und Cent" publik machen - so will es die SPD. Auch Parteispenden sollen begrenzt werden. Und: Der Einfluss von Lobbyisten soll beschnitten werden.
Die 620 Abgeordneten des Bundestags sollen nach dem Willen der SPD ihre Nebeneinnahmen künftig komplett offenlegen. Die Einkünfte müssten "auf Euro und Cent" beim Bundestagspräsidenten gemeldet und anschließend publik gemacht werden, heißt es in einem Eckpunkte-Papier der SPD-Fraktionsspitze, das der Deutschen Presse-Agentur dpa vorlag.
Damit reagierte die SPD auch auf die Debatte über die hohen Vortragshonorare ihres designierten Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Dieser hatte selbst angeregt, die Transparenzregeln so zu verschärfen: Demnach sollen alle Abgeordneten detailliert angeben müssen, von wem und in welcher Höhe sie für eine Nebentätigkeit bezahlt worden sind. Steinbrück will in zwei Wochen genauere Angaben über seine Einnahmen machen.
Offengelegt werden müssen nach Ansicht der SPD in Zukunft die Art der Nebentätigkeit, die genaue Höhe des Honorars und der Name des Auftraggebers oder Vertragspartners, für den der Abgeordnete tätig geworden ist. Schutzwürdige Interessen von Dritten seien dabei einzuhalten. Die Sanktionen bei Verstößen gegen die Transparenzregeln müssten allerdings spürbar verschärft werden.
Änderungen auch bei Parteispenden
Weiter spricht sich die SPD für eine Begrenzung von Parteispenden aus. Vorgeschlagen wird eine Höchstgrenze von 100 000 Euro pro Spender im Jahr. Gefordert wird weiter ein Lobby-Register für den Bundestag. Zudem müsse auch Abgeordnetenbestechung unter Strafe gestellt werden. Bisher ist in Deutschland nur der Stimmenkauf strafbar, nicht jedoch die Bestechung von Parlamentariern.
Bislang werden die Nebeneinkünfte von Bundestags-Abgeordneten nur in pauschalisierter Form in drei Stufen veröffentlicht. In Stufe 1 werden monatliche Einnahmen zwischen 1000 und 3500 Euro angegeben, in Stufe 2 Einkünfte bis 7000 und in Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro.
Nach Ansicht der SPD haben sich diese Veröffentlichungsstufen als zu ungenau erwiesen. Wenn die Höchststufe bereits bei 7000 Euro beginne, so sei für den Bürger nicht erkennbar, ob ein Abgeordneter 7001 Euro oder 200.000 Euro für eine Nebentätigkeit erhalte. Für die Frage nach den möglichen Abhängigkeiten könne das entscheidend sein, heißt es in dem SPD-Konzept.
Die Rechtsstellungskommission des Bundestags will sich an diesem Donnerstag mit einer Reform der Regelungen für die Nebentätigkeiten befassen. Union und FDP haben bislang weitergehende Forderungen der Opposition nach mehr Transparenz strikt abgelehnt.
Quelle: ntv.de, dpa