Neue Regelung ab Ende August Sachsen verabschiedet sich von Inzidenz
17.08.2021, 13:35 Uhr
In Sachsen sollen Geschäfte ab Ende August inzidenzunabhängig öffnen dürfen.
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Viele Bundesländer wollen sich nicht mehr ausschließlich an der Sieben-Tage-Inzidenz orientieren, wenn es um Maßnahmen im öffentlichen Leben geht. Sachsen will seine Corona-Schutz-Verordnung entsprechend ändern. Für Ungeimpfte dürften jedoch Einschränkungen gelten.
Sachsen setzt auf eine neue Strategie in der Pandemie. "Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab Ende August wird es einen Paradigmenwechsel geben", sagte Sozialministerin Petra Köpping. "Grundsätzlich werden alle Angebote und Geschäfte inzidenzunabhängig öffnen können - natürlich unter den bekannten Schutzvorkehrungen." Ab einem gewissen Infektionsgeschehen gebe es allerdings notwendige Einschränkungen.
Die SPD-Politikerin verwies darauf, dass die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin "nicht der einzige Maßstab" bei der Bewertung der Infektionslage sei. Mit dem Betten-Indikator habe der Freistaat "schon lange kein reines Inzidenzmodell mehr". Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" soll es mit den neuen Regeln weitgehende Freiheiten geben, Ungeimpften und Nicht-Genesenen würde jedoch der Zutritt zu einzelnen Bereichen wie Konzerten, Clubs oder Fußballspielen bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte verwehrt.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung wird nach Angaben des Sozialministeriums derzeit vorbereitet und voraussichtlich am kommenden Dienstag im Kabinett beschlossen. Sie soll vom 26. August an gelten. Der Entwurf befinde sich in der Anhörung. Dabei werde auch darüber diskutiert, "wie wir künftig mit dem Indikator der oben genannten Bettenkapazitäten arbeiten und was dieser auslöst". Bei diesen Werten zur Bettenbelegung in den Krankenhäusern handele es sich um ein Frühwarnsystem.
Immer mehr Bundesländer orientieren sich nicht mehr ausschließlich am Inzidenzwert. In Baden-Württemberg dürfen seit dieser Woche unabhängig von der Entwicklung der Infektionen alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Niedersachsen kündigte ebenfalls an, neben der Inzidenz weitere Kriterien in seine Corona-Verordnung aufzunehmen, etwa die Auslastung der Krankenhäuser.
Auch Sachsen setzt seit März nicht mehr allein auf die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Seitdem ist die Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten auf Normalstationen der sächsischen Krankenhäuser ein Indikator, seit Mitte Juni auch die auf den Intensivstationen.
Quelle: ntv.de, chf/dpa