Einfrieren oder auf Vorrat speichern? Schaar schlägt Kompromiss vor
01.01.2011, 17:51 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Seit Monaten streiten sich CDU und FDP um die Neuregelung der Speicherung von Verbindungsdaten bei Telekommunikationsunternehmen. Jetzt versucht der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar zwischen Innen- und Justizministerium zu vermitteln. Er schlägt einen Kompromiss vor, der die Koalitionspartner befrieden könnte.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat an die Bundesregierung appelliert, Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung gründlich zu prüfen. Er halte ein erweitertes "Quick Freeze"-Verfahren für sinnvoll, sagte Schaar. Beim "Einfrieren" werden Daten, die die Telekommunikationsfirmen ohnehin für eigene Zwecke erfassen, beim Aufkommen eines Verdachts vorübergehend gesichert und den Fahndern bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Bei Schaars Vorstellung eines "Quick Freeze Plus" könnten auch Flatrate-Anbieter Daten für einige Tage - maximal zwei Wochen - aufbewahren für den Fall, dass sie tatsächlich "eingefroren" werden müssen. "Damit würde man bei Amokläufen und angekündigten Selbstmorden auf jeden Fall etwas machen können", sagte Schaar. Unionspolitiker hatten wiederholt argumentiert, das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) favorisierte "Quick Freeze" reiche nicht aus, da Flatrate-Anbieter die Daten umgehend löschten. So auch Innenminister Thomas de Maizière, dem eine schärfere Regelung vorschwebt.
Schaar: Kritiker verfolgen Totalablehnung

Auf der Suche nach der Mitte: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.
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"Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen", hatte der CDU-Minister zuvor gesagt. Nach seiner Vorstellung würde die von der EU vorgeschriebene Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten in Deutschland nach Nutzungsarten gestaffelt. Allerdings bedürfe es für diese Regelung der Zustimmung der EU-Kommission. Auch über die Zugriffsrechte der Strafverfolgungsbehörden auf solche Daten wolle er mit der FDP sprechen.
"Ich habe gesagt, bei einer entsprechenden Ausgestaltung von "Quick Freeze" würde man diesem Argument Rechnung tragen", sagte Schaar zu den Einwänden de Maiziéres. Aber darauf gingen die Kritiker nicht ein, sondern sie verfolgten eine Totalablehnung von "Quick Freeze". "Ich habe das Gefühl, dass da immer Maximalpositionen vertreten werden", kritisierte Schaar. Er begrüßte aber ausdrücklich, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zuletzt Kompromissbereitschaft signalisierte.
"Muss Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen"
Schaar erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht im März die bis dahin geltende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verworfen hat und eine langfristige, anlasslose Speicherung nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig ist. "Das muss der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen", sagte er. Seit dem Urteil dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Union und FDP streiten seit Monaten vehement darüber, wie eine Neuregelung aussehen könnte.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa