NPD-Verbot "Schlüsseltermin" in Karlsruhe
07.10.2002, 16:37 UhrDas Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag über die Auswirkungen der so genannten V-Mann-Affäre auf den Fortgang des NPD-Verbotsverfahrens. Der Zweite Senat will erörtern, ob das Auftauchen zahlreicher Spitzel des Verfassungsschutzes in den Reihen der NPD die Begründung der Verbotsanträge in einem neuen Licht erscheinen lässt. Erst danach soll entschieden werden, ob die geplatzte Verhandlung nachgeholt wird, die ursprünglich im Februar angesetzt war.
Im Frühjahr war bekannt geworden, dass in den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mehrere NPD-Funktionäre, die im Sold des Verfassungsschutzes standen, zitiert worden waren. Ihre Aussagen sollten zum Beleg der verfassungsfeindlichen, aggressiv-kämpferischen Haltung der rechtsextremistischen Partei dienen.
Für die Bundesregierung reist Innenminister Otto Schily (SPD) nach Karlsruhe. Dort trifft er auf den zum NPD-Chefideologien gewendeten Ex-RAF-Terroristen Horst Mahler, der einst ein Weggefährte Schilys war. Außerdem haben sich die Innenminister von Bayern und Niedersachsen, Günther Beckstein (CSU) und Heiner Bartling (SPD), angekündigt. Bartling sagte in Hannover, er sei zuversichtlich, dass der Prozess einen guten Weg nehmen werde.
In einem dpa-Gespräch hatte Beckstein die Erörterung als "Schlüsseltermin" für das weitere Verfahren bezeichnet und die Bedeutung der geheimdienstlichen Arbeit hervorgehoben. "Dass V-Leute eine legitime Rolle bei der Arbeit des Verfassungsschutzes haben, ist für mich sehr wichtig", sagte Beckstein.
In der Verhandlung will das Gericht prüfen, ob Äußerungen von V-Leuten der NPD zugerechnet werden können. Offen ist außerdem, ob das Gericht auf die Enttarnung zahlreicher noch nicht namentlich bekannter V-Leute bestehen wird. Nach Angaben der Antragsteller, die dem Gericht vertrauliche Informationen über die Geheimdienstarbeit angeboten haben, arbeitete in den vergangenen Jahren etwa jeder Siebte aus der NPD-Führungsebene für den Verfassungsschutz.
Quelle: ntv.de