Politik

Entwurf für den Corona-Gipfel Schulschließungen bis 15.2., medizinische Masken werden Pflicht

Das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll Pflicht werden, wie aus einem Entwurf des Kanzleramts für die heutige Konferenz von Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin hervorgeht. Die Schulen sollen bis 15. Februar "grundsätzlich geschlossen" bleiben.

Das Kanzleramt will auf der heutigen Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Verlängerung und stellenweise Verschärfung der Corona-Maßnahmen durchsetzen. Das geht aus einem Entwurf für die Runde hervor, der ntv vorliegt.

Danach sollen die geltenden Maßnahmen bis zum 15. Februar verlängert werden. Private Zusammenkünfte sollen weiterhin "im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet" sein.

Neu ist die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Gemeint sind "sogenannte OP-Masken oder sogar virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2". Eine FFP2-Maskenpflicht, wie sie in Bayern seit Montag gilt, gibt es damit nicht. Allerdings reichen Alltagsmasken für den Einkauf oder die Fahrt zur Arbeit künftig nicht mehr aus.

Dem Entwurf des Kanzleramts zufolge sollen Bund und Länder zudem das Ziel formulieren, "die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt", damit in der Regel Abstand gewahrt werden kann.

Mit Blick auf die Arbeit im Homeoffice geht der Entwurf erstmals über Appelle hinaus. Das Bundesarbeitsministerium werde eine Verordnung erlassen, "wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen". Anders als bei den Bereichen Infektionsschutz und Schule hat hier der Bund die Zuständigkeit. "Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen", heißt es.

In dem Entwurf wird betont, dass der Betrieb von Kitas und Schulen höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und die Vereinbarung von Familie und Beruf hat. Allerdings gebe es ernst zu nehmende Hinweise, dass das mutierte Coronavirus "sich auch stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist". Daher sollen die Schulen bis zum 15. Februar "grundsätzlich" geschlossen bleiben. Eine Notfallbetreuung werde sichergestellt, Distanzlernen werde angeboten.

Die Familien- und die Kultusminister der Länder werden dem Entwurf zufolge außerdem gebeten, sich für die Zeit ab dem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 darauf vorzubereiten, Kindertagesstätten wieder zu öffnen, Wechselunterricht unter Einhaltung von Abstandsregeln in den Grundschulen vorzusehen und in weiterführenden Jahrgängen weiterhin Distanzunterricht zu planen. Das legt die Vermutung nahe, dass die Schulen geschlossen bleiben sollen, solange dieser Inzidenzwert nicht erreicht ist.

In Alten- und Pflegeheimen soll für das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2- Maskenpflicht gelten. Außerdem wird in dem Entwurf die Bedeutung der Schnelltests für Besucher und Beschäftigte betont. "Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen." Da vielerorts das Personal fehle, hätten Bund und Länder "eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen".

In Ländern und Landkreisen, die bis zum 15. Februar "absehbar" die Inzidenz nicht unter 50 drücken können, sollen auch unterhalb einer Inzidenz von 200 "solange und umfangreich weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz" ergriffen werden, "insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort". Unter anderem dieser Punkt dürfte in der Runde der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten kontroverse Diskussionen auslösen.

Kritik gibt es in dem Entwurf an der EU-Kommission, die "viel zu kurzfristig" am letzten Freitag mitgeteilt habe, dass bereits zugesagte Liefermengen an Impfstoffen für die nächsten zwei bis drei Wochen nicht vollständig eingehalten werden können. "Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer/Biontech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen."

Verbessert werden soll die Sequenzierung, also die Untersuchung von Virus-Proben darauf, ob es sich um mutierte Varianten handelt. Bislang fehlt mangels Kapazitäten ein echter Überblick, wie hoch der Anteil der in Großbritannien zuerst nachgewiesenen Variante in Deutschland mittlerweile ist.

Die Gesundheitsämter sollen von den Ländern personell weiter verstärkt werden, damit die Kontaktnachverfolgung "mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann". Studierende sollen in der Anwendung des SORMAS-Systems geschult werden, um als Hilfskräfte einspringen zu können; SORMAS ist eine Software, die zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt wird. Die Digitalisierung der Gesundheitsämter ist allerdings noch ausbaufähig. Laut Netzpolitik.org hat weniger als ein Drittel der mehr als 370 Gesundheitsämter in Deutschland das Programm bislang installiert. Dies soll dem Entwurf zufolge auch verbessert werden.

Schließlich sollen auch die Überbrückungshilfen III des Bundes nachgebessert werden. Beim digitalen EU-Gipfel am 21. Januar will die Bundesregierung dafür werben, "dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden". So sollen weitergehende Beschränkungen bei der Einreise vermieden werden. Zugleich stellt der Entwurf fest, dass die EU laut WHO "epidemisch als ein Gebiet anzusehen ist".

Im einleitenden Teil des Entwurfs wird betont, dass die Beschränkungen seit dem 16. Dezember Wirkung gezeigt hätten, dass es aber neue Herausforderungen gebe - vor allem die Virusmutationen, die deutlich infektiöser als die bisher bekannte Variante seien. "Da die Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde." Tatsächlich legt der Verlauf der Infektionen in Irland nahe, wie gefährlich diese Variante ist.

Die Videokonferenz soll um 14 Uhr beginnen, vorher sprechen die Regierungschefs der Länder sich untereinander ab.

Quelle: ntv.de, hvo

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