Politik

Streit mit CDU-Politiker Ploß Schwesig scheitert mit Unterlassungsantrag

Manuela Schwesig wollte einen verbalen Angriff über ihre vermeintliche Haltung zu Nord Stream 2 gerichtlich verbieten lassen.

Manuela Schwesig wollte einen verbalen Angriff über ihre vermeintliche Haltung zu Nord Stream 2 gerichtlich verbieten lassen.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin seien Völkerrechtsverletzungen egal, solange nur Nord Stream 2 komme. Das sagte der CDU-Politiker Ploß in einer Talkshow. Schwesig geht dagegen juristisch vor, doch scheitert in erster Instanz. Ploß sieht nach eigener Aussage darin einen Sieg für die Meinungsfreiheit.

Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist im ersten Anlauf damit gescheitert, per Unterlassungsverfügung dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zur Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 und zu Russland verbieten zu lassen. Im Eilverfahren lehnte das Landgericht Hamburg am Dienstag einen Antrag dazu ab. Regierungssprecher Andreas Timm bestätigte, dass ein solcher Beschluss ergangen ist. Die Begründung des Gerichts werde geprüft und dann entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird. Der Weg vor das Oberlandesgericht steht Schwesig offen.

Schwesig hatte sich durch eine Verbal-Attacke des CDU-Politikers in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" Anfang Februar in ihren Rechten verletzt gesehen. Mit Blick auf die umstrittene Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploß behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: "Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb." Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploß vorgegangen. In einer Abmahnung wurde er von Schwesigs Anwälten zur Unterlassung der Äußerung aufgefordert. Weil Ploß dem nicht nachkommen wollte, ging der Streit vor Gericht.

Wie das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts berichtete, werteten die Richter die Äußerung von Ploß in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäußerung. In seinem Redebeitrag habe Ploß die Formulierung, jemand sage etwas, nicht nur mit Blick auf Schwesig, sondern auch bezogen auf Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet. Schon daran werde deutlich, dass es sich um ein Stilmittel handele, um politische Positionen zusammenzufassen, und nicht um eine wörtliche Wiedergabe, hieß es.

Ploß: Kritik an Schwesigs skandalöser Position sei gerechtfertigt

Zudem lägen für die Meinungsäußerung auch hinreichende Anknüpfungstatsachen vor, denn Schwesig habe eine zügige Inbetriebnahme der Gaspipeline in öffentlichen Äußerungen befürwortet. Nach der Eskalation im Russland-Ukraine-Konflikt hatte die Bundesregierung am Dienstag die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 auf Eis gelegt.

Auf den Beschluss des Hamburger Landgerichts reagierte Ploß bereits, sein Schreiben liegt ntv vor. So mache die gerichtliche Entscheidung deutlich, dass Debatten in der Demokratie mit Argumenten statt mit Anwälten geführt werden sollten. Ploß weiter: "Meine Kritik an der skandalösen Position von Manuela Schwesig gegenüber der russischen Aggressionspolitik war absolut gerechtfertigt." Diese Niederlage der SPD-Politikerin sei ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Dazu sei es die richtige Entscheidung gewesen, sich nicht von "Schwesigs juristischen Winkelzügen" einschüchtern zu lassen, sagte der Unionspolitiker. "Der russische Einmarsch in die Ukraine hat noch einmal besonders deutlich gemacht, dass die Kritik an Manuela Schwesig mehr als berechtigt war und ist."

Quelle: ntv.de, ysc/dpa

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