Richter hält Neonazi für "unbelehrbar" Sechs Jahre Haft für Mahler
10.08.2009, 18:50 UhrDie sechsjährige Freiheitsstrafe für den rechtsextremen Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des früheren RAF-Anwalts gegen das Urteil des Münchner Landgerichts als unbegründet verworfen, wie eine Justizsprecherin mitteilte.

Mahler beim Prozess im Februar in München.
(Foto: REUTERS)
Mahler war am 25. Februar der Volksverhetzung in drei Fällen schuldig gesprochen und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Er hatte laut Urteil antisemitische Hetze betrieben. Mahler wurde ferner wegen Verbreitung eines Buches des rechtskräftig verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf bestraft. Der 73-Jährige sei "gänzlich unbelehrbar", hatte der Vorsitzende Richter die Entscheidung gegen den einschlägig vorbestraften Angeklagten begründet.
Der jetzige Neonazi hat als RAF-Anwalt unter anderem Andreas Baader und Gudrun Ensslin verteidigt. Er war bereits 1970 wegen Beteiligung an Baaders Befreiung aus dem Gefängnis und an drei Banküberfällen zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, von der er zwei Drittel verbüßte. Noch im Gefängnis hatte Mahler sich dem Rechtsextremismus zugewandt.
Quelle: ntv.de, dpa