Katharina Witt Stasi-Akten bleiben gesperrt
04.02.2002, 21:01 UhrDie Stasi-Akten von Katharina Witt bleiben vorerst unter Verschluss. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte der Akten-Beauftragten Marianne Birthler am Montag in einer Eilentscheidung, die Geheimdienst-Unterlagen über die Eiskunstläuferin an Wissenschaftler und Journalisten herauszugeben.
Das Gericht hatte bereits im Juli 2001 in einem ähnlichen Verfahren die Akten über Altkanzler Helmut Kohl sperren lassen. Birthler hat dieses Urteil angefochten. Im März verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Fall.
Witt hatte bereits im Mai 2001 gegen die Herausgabe von 1.354 Seiten Stasi-Akten an einen Journalisten geklagt. Nach der Entscheidung im Kohl-Verfahren sicherte Birthler ihr zwar zu, die Akten vorerst unter Verschluss zu halten.
Im Dezember teilte die Behörde Witt nach Angaben des Gerichts allerdings mit, zumindest die 181 Seiten herausgeben zu wollen, in denen die Eiskunstläuferin nicht als Opfer, sondern als Begünstigte der Stasi vorkomme. Daraufhin habe Witt erneut einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
In den 181 Seiten müsse "jede einzelne Information" daraufhin geprüft werden, ob Witt Begünstigte der Stasi gewesen sei, erklärte das Gericht. Diese Prüfung sei im Eilverfahren allerdings nicht möglich. Deswegen müssten die Unterlagen bis zu einem abschließenden Urteil im Klageverfahren zurückgehalten werde.
Birthler erklärte, damit werde zum ersten Mal richterlich verfügt, dass Unterlagen zu Begünstigten nicht herausgegeben werden. Der Streit um die Herausgabe von Stasi-Unterlagen könne damit eine neue Qualität bekommen.
Sollten nicht nur wie im Fall Kohl Akten von Betroffenen und Dritten, sondern auch die Unterlagen über Begünstigte gesperrt bleiben, sei es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Sperrung von Akten über Stasi-Mitarbeiter. Die Folgen für die Aufarbeitung wären unübersehbar, so Birthler.
Quelle: ntv.de