Auch Handynummern von Fluggästen USA sollen EU-Daten bekommen
17.11.2011, 12:22 Uhr
15 Jahre auf Vorrat, ohne Anlass? Fluggastdaten europäischer Passagiere.
(Foto: picture alliance / dpa)
Seit einem Jahr verhandeln EU und USA über den Zugriff auf Daten von Fluggästen. Die Vereinigten Staaten wollten viel, die Europäer zierten sich. Nun zeigt ein Entwurf des Abkommens: Die EU-Kommission hat nachgegeben. US-Behörden sollen detaillierte Angaben bekommen und diese über Jahrzehnte fast beliebig verwenden dürfen.
Die Liste ist offenbar anders als 2007 – aber deswegen nicht weniger detailliert. Die neue Vereinbarung zwischen EU und USA über die Bereitstellung von Fluggastdaten räumt Ermittlungsbehörden auf der anderen Seite des Atlantiks weitreichende Befugnisse ein, wie die FTD unter Berufung auf den ausgehandelten Abkommensentwurf berichtet. Demnach sollen inklusive Kreditkartendetails, Handynummern und Anschrift insgesamt 19 Angaben zu jedem Fluggast aus den Datenbanken der Reiseunternehmen gezogen werden können.
Außerdem brisant: Die USA sollen die Daten bis zu 15 Jahre speichern und zur Aufklärung jeder Straftat verwenden dürfen, die mit einer Höchststrafe von mindestens drei Jahren bestraft wird. Darunter würde demnach etwa Diebstahl fallen, auch Urheberrechtsverletzungen könnten zu einer Festnahme führen. Damit wäre das neue Abkommen weitreichender als das bisherige. Allerdings müssen Europaparlament und Mitgliedsstaaten noch zustimmen.
Schlechter oder besser geschützt?
Bei Flügen in die USA seien die persönlichen Daten europäischer Passagiere künftig besser geschützt, hieß es noch vergangene Woche aus Brüssel. So dürften ihre Angaben nicht mehr so lange wie bisher für die Auswertung durch US-Terrorfahnder gespeichert werden – was aber dem Entwurf widerspricht.
"Passagiere haben mehr Rechtssicherheit", hatte der Sprecher der zuständigen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gesagt. Airlines gäben die Daten an die US-Behörden weiter, die nicht mehr wie bisher die Daten selber aus den Rechnern der Fluggesellschaften auslesen dürften.
Schon 2007 hatten die EU und die USA ein Abkommen geschlossen, das es den US-amerikanischen Sicherheitsbehörden erlaubt, bei Transatlantikflügen die persönlichen Daten europäischer Passagiere auszuwerten. Dies sollte dem Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität dienen. Nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags hatte das Europaparlament aber die Neuverhandlung des Abkommens verlangt, weil die Abgeordneten solchen Verträgen zwischen EU und Drittstaaten nun zustimmen müssen.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa