Arbeitsministerin Bas im VerzugUnion dringt auf Grundsicherungsstopp für polizeilich Gesuchte

Grundsicherungsempfänger, die per Haftbefehl gesucht werden, bekommen weiterhin Geld vom Staat. Die schwarz-rote Koalition wollte das beenden, doch ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas steht weiterhin aus. Die Union macht Druck auf die SPD-Chefin.
Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, können derzeit weiterhin die soziale Grundsicherung beziehen. Auf diesen Missstand weist die Unionsfraktion im Bundestag hin und erhöht damit den Druck auf Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas, den vereinbarten Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch rasch vorzulegen. "Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings der "Rheinischen Post". "Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln. Was mich aber fast noch mehr entsetzt: Offenbar hat das Arbeitsministerium hier überhaupt keine Eile, diesen unhaltbaren Zustand abzuschaffen", so Krings.
Bundesweit liegen Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor, allein in Nordrhein-Westfalen sind es fast 28.000. Wie viele von ihnen die Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, beziehen, ist unbekannt. Union und SPD hatten vor zwei Monaten beschlossen, das zu beenden. "Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert. Das Arbeitsministerium muss endlich seine Prioritäten überdenken und sich nicht hinter Datenschutz verstecken: Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten", forderte Krings.
Datenschutzprobleme ungelöst
Die auszahlenden Jobcenter verfügen oft nicht über die Information, dass für einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb sollen die Behörden solche Daten untereinander austauschen können. Zu klären, wie der Datenschutz dennoch gewahrt bleiben kann, ist Aufgabe der Bundesregierung.
Das Arbeitsministerium teilte dazu mit, man arbeite an dem Aktionsplan derzeit gemeinsam mit dem Innenministerium, könne aber noch keinen Kabinettstermin nennen. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung "wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums.