Viereinhalb Jahre Haft Urteil gegen Plutonium-Dieb
11.06.2002, 07:04 UhrDer so genannte Karslruher Plutonium-Dieb muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Karlsruhe legte dem 47 Jahre alten Abbrucharbeiter, der radioaktives Material aus der atomaten Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) gestohlen hatte, unter anderem unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und gefährliche Körperverletzung zur Last. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.
Der Mann hatte zugegeben, im Herbst 2000 radioaktiv verseuchte Gegenstände aus der WAK geschmuggelt und diese fast ein Jahr lang in einem Ofen in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben.
Beim Versuch, den Diebstahl zu vertuschen, waren auch die Lebensgefährtin des Täters und deren Tochter hochgradig verstrahlt worden. Die 51 Jahre alte Frau lebt nach Expertenmeinungen seither mit einem zusätzlichen Krebssterberisiko von 39 Prozent.
In der Gerichtsverhandlung hatte sich der "Plutonium-Dieb" für seine Taten entschuldigt. "Ich wollte niemanden einer Gefahr aussetzen, ich möchte den Schaden nach bester Kraft wieder gutmachen", betonte er. Als Grund für die Tat gab er an, er habe auf Sicherheitslücken aufmerksam machen wollen. Er sei selbst erschrocken gewesen, wie leicht es gewesen sei, Dinge an den Sicherheitsschleusen vorbei aus der WAK mitzunehmen.
Nach Bekanntwerden des erste Plutonium-Diebstahls aus einer deutschen Atomanlage ware zwischen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und seinem baden-württembergischen Kollegen Ulrich Müller (CDU) ein heftiger Streit entbrannt. Der Rückbau der WAK wurde gestoppt. Die Verantwortlichen wurden von der Atomaufsicht angewiesen, ein neues Sicherheitsmodell zu erstellen.
Quelle: ntv.de