Schutzstatus könnte fallen Von der Leyen zeigt sich offen für Jagd auf Wölfe
25.07.2023, 16:02 Uhr Artikel anhören
Bayern hatte zum 1. Mai eine eigene Verordnung erlassen, die einen leichteren Abschuss von Wölfen erlaubt (Archivbild).
(Foto: picture alliance/dpa)
Wölfe sind nach EU-Recht vor dem Abschuss geschützt, da sie als gefährdete Art gelten. Das könnte sich bald ändern. Die EU sammle Daten über die Population der Raubtiere, sagt die Kommissionspräsidentin. Falls es in einzelnen Regionen viele Wölfe gibt, könnten sie künftig gejagt werden.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich grundsätzlich offen für eine Absenkung des strengen Schutzstatus des Wolfes gezeigt. "Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen", sagte sie nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem bayerischen Kabinett in München. Zwar sei der Schutz des Wolfes völkerrechtlich geregelt und dieser basiere auf den vorgelegten Zahlen zur Populationsentwicklung der Wölfe, es müsse aber auch die Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort beachtet werden.
Es sei naheliegend, "dass die Populationsdichte des Wolfes im Ruhrgebiet anders ist als in den ländlichen Regionen in Bayern oder zum Beispiel in Niedersachsen", sagte von der Leyen. Die EU-Kommission werde eine andere Herangehensweise vorschlagen, derzeit laufe aber noch die entsprechende Datensammlung aus den Mitgliedsstaaten. "Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht." Von der Leyen appellierte an alle EU-Staaten, die Daten zu den Wölfen zu übermitteln, "damit wir dann auch die Auslegung der Gesetze anpassen können".
Bisher genießen Wölfe in Europa einen hohen Schutzstatus, sowohl nach Bundes- als auch EU-Recht. In einigen Regionen Europas, darunter auch in Bayern, wird der Schutzstatus aber aufgrund größerer Populationen angezweifelt und in der Folge auch eine Absenkung des Schutzstatus gefordert. Bayern hatte zum 1. Mai eine eigene Verordnung erlassen, die einen leichteren Abschuss von Wölfen erlaubt, etwa wenn sie sich Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.
Gegen die Regelung hat der Bund Naturschutz in Bayern Klage eingereicht - er fordert die Aufhebung der Regelung und pocht auf eine Fortführung des Schutzstatus. Bisher ist kein Fall bekannt, wo ein Wolf wegen der Neuregelung in Bayern abgeschossen wurde. Auch in anderen europäischen Regionen wie Tirol sind bereits Sonderregeln zum Abschuss des Wolfes in Kraft.
Quelle: ntv.de, lve/dpa