CSU reagiert positiv überrascht Wagenknecht: Keine Zahlungen an abgelehnte Asylbewerber
15.03.2024, 17:38 Uhr Artikel anhören
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann unterstützte Wagenknechts Forderung.
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Der Bundestag debattiert über die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, um Geldströme kontrollieren zu können. Die Bundestagsabgeordnete Wagenknecht schlägt vor, Zahlungen an abgelehnte Asylbewerber sofort einzustellen und bekommt Rückendeckung aus Bayern.
Im Bundestag hat die Parteigründerin und Namensgeberin des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine drastische Verschärfung der deutschen Flüchtlingspolitik gefordert. Demnach sollten abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus keine Geldleistungen mehr bekommen, erklärte Wagenknecht. "Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt."
Inzwischen komme jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland, was auch daran liege, dass es "faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht", so Wagenknecht. Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr allerdings keinen Schutzstatus erhalten. "Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können", sagte sie. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die "Gesamtschutzquote" bei rund 45 Prozent. Gemeint sind nach Angaben eines Sprechers alle positiven Entscheidungen für ein Bleiberecht, darunter die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der sogenannte subsidiäre Schutz sowie Abschiebeverbote. Abgelehnten Asylbewerbern steht jedoch der Klageweg offen, der Jahre in Anspruch nehmen kann und in etlichen Fällen doch noch zu einem Bleiberecht führt.
CSU unterstützt Wagenknechts Forderungen
Wagenknechts Vorstoß geht viel weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerbern allerdings in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt. So hielten die Verfassungsrichter bereits 2012 fest, nach Artikel 20 Grundgesetz gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. "Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu", hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.
Rückendeckung bekam Wagenknecht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU. "Leistungen für Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, müssen gekürzt werden und dürfen nicht mehr den Leistungen von Asylbewerbern im laufenden Verfahren entsprechen", erklärte Herrmann. Er fordere das schon lange. Dass Wagenknecht auf diese Linie eingeschwenkt sei, halte er für bemerkenswert.
Quelle: ntv.de, gri/dpa