Politik

Klage gegen BundestagswahlBSW sieht sich in einer "Catch-22-Situation"

09.02.2026, 16:44 Uhr b58b01e6-b3b2-4108-ace9-39b8c6dbd390Von Hubertus Volmer
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"Eigentlich klagen wir um etwas, was in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein sollte", sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht. (Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler)

Am Aschermittwoch geht es für das BSW in die nächste Runde: Bis dahin muss die Partei ihre Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Schon jetzt stellt sie in Berlin ihre Klage vor. Schließlich ist nächste Woche Karneval.

Das BSW reicht in der kommenden Woche die angekündigte Klage gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Bundesverfassungsgericht ein. Ziel der Partei sei es, eine Neuauszählung der Wahl zu erreichen, sagte Parteigründerin Sahra Wagenknecht auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der sie und die beiden BSW-Vorsitzenden die Klage vorstellten, die allerdings noch in Arbeit ist

Dass die Pressekonferenz schon jetzt stattfand, begründete das BSW mit den anstehenden Faschingstagen: "Nächste Woche ist Karneval", sagte BSW-Chefin Amira Mohamed Ali. "Dann wäre es ungünstig, dieses Thema aufzumachen." Das BSW muss ihre Wahlprüfungsbeschwerde bis zum 18. Februar einreichen - Aschermittwoch. Offenbar befürchtete die Partei, am Rosenmontag nicht so viel Aufmerksamkeit zu bekommen.

Dem BSW fehlten rund 9500 Stimmen

Co-Parteichef Fabio De Masi wiederholte auf der Pressekonferenz die Argumentation, die das BSW schon bei der gescheiterten Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag vorgetragen hatte: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991 benenne zwei Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wahlprüfungsklage: erstens ein knappes Wahlergebnis, zweitens belegte Zählfehler. Beides sei hier vorhanden.

Laut amtlichem Endergebnis fehlten dem BSW 0,019 Prozent - rund 9500 Stimmen. Und: Zwischen dem vorläufigen Ergebnis und dem amtlichen Endergebnis gab es in der Tat Auffälligkeiten. Beim vorläufigen Ergebnis, das am frühen Morgen nach dem Wahltag verkündet wurde, kam das BSW auf 2.468.670 Stimmen, was 4,972 Prozent entspricht. Bis zum 14. März, als das amtliche Endergebnis verkündet wurde, kamen 4277 Stimmen hinzu, sodass die Partei 2.472.947 Stimmen beziehungsweise 4,981 Prozent erreichte.

In diesem Stimmenzuwachs sieht das BSW ein Indiz für Fehler bei der Auszählung, die nicht alle behoben worden seien: "Wir wissen, dass längst nicht überall korrigiert worden ist", sagte Mohamed Ali. In einzelnen Wahlkreisen habe es Nachzählungen gegeben - aber wo dies passiert ist, sei nicht bekannt. "Das ist nicht transparent."

Fehlerquote bei keiner Partei so hoch wie beim BSW

Die Korrekturen zwischen vorläufigem und amtlichem Endergebnis betrafen das BSW weit überproportional. Bei der CDU beispielsweise betrug die Differenz 1674 Stimmen. Die Fehlerquote war bei der CDU also deutlich niedriger als beim BSW, obwohl die CDU viel mehr Stimmen bekommen hat. Zudem ist auffällig, dass viele der nachträglich dem BSW zugeschlagenen Stimmen zuerst der Kleinstpartei "Bündnis Deutschland" zugerechnet worden waren. Diese Partei stand auf dem Wahlzettel unmittelbar über dem BSW. Das lässt vermuten, dass Wahlhelfer sich bei der Auszählung vertan haben.

Das BSW habe nicht nur historisch knapp die Fünfprozenthürde verfehlt, sondern es habe auch Unregelmäßigkeiten gegeben, bilanzierte Wagenknecht. "Gerade in dieser Situation kann niemand ausschließen, dass das BSW mit mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde." Dies sei sogar wahrscheinlich. Damit sei es auch wahrscheinlich, dass der Bundestag und die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz "keine demokratische Legitimation" hätten.

"Catch-22-Situation"

Vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags war das BSW mit dieser Argumentation im vergangenen Jahr gescheitert: Der neunköpfige Ausschuss, der sich anteilig aus den Bundestagsfraktionen zusammensetzt, hatte den Einspruch abgelehnt. Es könne "kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden", hieß es zur Begründung.

De Masi sagte, der Bundestag habe so argumentiert, dass das BSW selbst hätte nachweisen müssen, dass ihm Stimmen fehlen. Das sei "eine Catch-22-Situation"; der Ausdruck beschreibt ein Dilemma, bei dem es nur falsche Lösungen gibt. "Wir müssten also in den Keller einsteigen und die Wahlzettel entfalten", so De Masi ironisch.

"Als müssten Gastronomen Beschwerde beim Mafiaboss einreichen"

Das BSW setzt nun auf das Bundesverfassungsgericht - und fordert eine Reform des Wahlprüfungsgesetzes. Dafür allerdings wäre eine Grundgesetzänderung nötig, denn auch dieses sieht vor, dass Einsprüche gegen Wahlen beim Bundestag eingereicht werden. Erst nach einer Entscheidung des Bundestags kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

"Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Chance, das Vertrauen in die Demokratie und in die Institutionen wieder zu stärken, auch das Vertrauen in seine eigene Unabhängigkeit", sagte Wagenknecht. An ihrem Vorwurf, die Wahlprüfung des Bundestags sei "ein peinliches Schauspiel" gewesen, "das einer Bananenrepublik würdig wäre", hielt sie ausdrücklich fest.

Dass man in Deutschland zunächst Einspruch beim Bundestag einlegen müsse, "das ist so, als hätte man ein Gesetz, dass kleine Gastwirtschaftsbetreiber, die von Schutzgelderpressung betroffen sind, ihre Beschwerde erstmal beim Mafiaboss einreichen müssten, wenn sie sich dagegen wehren wollen - das ist absurd".

Was, wenn schon jemand im Keller war?

Das BSW hatte schon im vergangenen Jahr mit Eilanträgen in Karlsruhe versucht, eine Neuauszählung zu erzwingen, war damit aber gescheitert. Der Rechtsanwalt der Partei, Uwe Lipinski, sieht darin keine Vorwegnahme des Urteils. Trotz der Eilentscheidungen sei der Fall "in der Sache" keineswegs entschieden. Der Staatsrechtler Christoph Degenhardt, der das BSW ebenfalls vertritt, schloss sich dieser Auffassung an: "Das Wahlergebnis müsse über jeden Zweifel erhaben sein, und das kann nur eine Neuauszählung gewährleisten." Beide Juristen zeigten sich optimistisch, mit ihrer Beschwerde erfolgreich zu sein. Degenhardt räumte allerdings ein, dass das BSW hier "Neuland" betrete.

Am Ende könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht sich ebenfalls in einer "Catch-22-Situation" wiederfinden wird - in einer Lage, in der das Gericht die Wahl zwischen zwei schlechten Lösungen hat. Denn möglicherweise kann auch eine Neuauszählung kein Ergebnis bringen, das "über jeden Zweifel erhaben" ist: Wahlzettel werden in Deutschland von der jeweils zuständigen Gemeindebehörde gelagert. Diese habe sicherzustellen, dass die Pakete Unbefugten nicht zugänglich sind, wie die Bundeswahlleiterin im November auf Anfrage von ntv.de mitteilte.

Häufig allerdings lagern die Stimmzettel in einem Archivraum, der gleich mehreren Mitarbeitern zugänglich ist. Soll heißen: Im Fall einer Neuauszählung kann niemand sicher sein, dass dies nun das korrekte Wahlergebnis ist. De Masi sagte auf Nachfrage, er hoffe, dass die Wahlzettel ordentlich verwahrt werden. "Aber das kann ja nicht uns angelastet werden."

Das BSW erwartet ein Urteil "innerhalb von wenigen Monaten", wie Rechtsanwalt Lipinski sagte. "Alles andere wäre ja auch ziemlich grotesk."

Quelle: ntv.de

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