Wer willkommen ist und wer nicht Was ändert sich durch das Migrationspaket?
07.06.2019, 12:03 Uhr
Das Fachkräftezuwanderungsgesetz ist nur ein Teil des Migrationspakets.
(Foto: imago images / Steinach)
Der Bundestag verabschiedet sieben Gesetze zu Asyl, Abschiebungen und Fachkräftezuwanderung, ein achtes folgt demnächst. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das umstrittene Migrationspaket.
Welche Neuerungen erwarten Asylbewerber?
Einige von ihnen erhalten etwas mehr Geld, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll aber "kostenneutral" umgesetzt werden. Das funktioniert, indem Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt der niedrigere Regelsatz von demnächst dann 136 Euro pro Monat. Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen - im Regelfall bis zu 18 Monate. Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und "Identitätstäuscher" sollen noch länger in den großen Einrichtungen bleiben. Für Familien gelten kürzere Fristen.
Wird es mehr Abschiebungen geben?
Das ist zumindest die Hoffnung der Großen Koalition. Vor allem die Union sieht hier großen Handlungsbedarf, nachdem 2018 mehr als jede zweite Abschiebung gescheitert war. Dass deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung abgeschoben werden, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Dass die Hürden für Ausreisegewahrsam gesenkt werden, kann zwar in einigen Fällen verhindern, dass jemand kurz vor dem geplanten Flug abtaucht. An der Tatsache, dass sich einige Herkunftsländer bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer Staatsbürger wenig kooperativ zeigen, wird sich durch das Vorhaben nichts ändern. Die Regierung nennt es "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl spricht vom "Hau-ab-Gesetz".
Welche Fachkräfte profitieren von dem Migrationspaket?
In vielen Branchen herrscht Personalmangel. Installateure, Programmierer, Pflegekräfte - die Liste der ausgebildeten Fachkräfte, die fehlen, ist lang. EU-Bürger dürfen zwar jetzt schon in Deutschland arbeiten und tun das auch in großer Zahl. Doch sie alleine werden das Fachkräfteproblem wohl nicht lösen. Deshalb sollen die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten etwas gelockert werden. Die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger gefunden hat, der den Job machen könnte. Und weil IT-Spezialisten heiß begehrt sind, gibt es für sie eine Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen - vorausgesetzt sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben.
Außerdem können qualifizierte Arbeitsmigranten für eine kurze Zeit nach Deutschland kommen, um sich einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise. Nach Einschätzungen von Migrationsforschern und Gewerkschaftern werden die geplanten Visa-Erleichterungen für Fachkräfte aber keine signifikanten Veränderungen bei der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland bewirken. So seien die Hürden für Nicht-EU-Staaten immer noch zu hoch. "Natürlich zaubern Gesetze alleine noch lange keine dringend benötigten IT-Experten oder Pflegekräfte herbei. Genauso wichtig sind die Strukturen, schnelle Visaterminvergabe, unbürokratische Anerkennung der Berufsqualifikation und zielgerichtete Anwerbestrategien im Ausland. Auch die Bundesländer und die Wirtschaft selbst müssen ihren Beitrag leisten", räumte die CSU-Innenexpertin Andrea Lindholz gegenüber n-tv.de ein.
Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern, die Arbeit gefunden haben?
Diejenigen von ihnen, die einen festen Job haben, ihren Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreiten und Deutsch sprechen, sollen eine "Duldung" erhalten. Damit dürfen sie dann erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August 2018 eingereist ist, kann die "Beschäftigungsduldung" erhalten. Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Das ist zwar nicht ganz neu. Die "Ausbildungsduldung" wird jetzt aber auf bestimmte Helferberufe ausgeweitet.
Ist das Thema damit nun abgeschlossen?
Nein. Eine achte Reform steht noch aus. Über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht soll am Monatsende abgestimmt werden. Hier geht es darum, Doppelstaatlern, die sich einer Terrormiliz anschließen, den deutschen Pass wegzunehmen. Wer in einer Mehrehe lebt, darf nicht eingebürgert werden. Stellt sich in den ersten zehn Jahren nach der Einbürgerung heraus, dass der Neubürger über seine Identität gelogen hat, wird der Verwaltungsakt rückgängig gemacht. Das geht bisher nur fünf Jahre lang.
Quelle: ntv.de, cak/dpa