Hintergrund Arbeitskreis "Steuerschätzung"
06.11.2007, 11:32 UhrZweimal jährlich tagt der Arbeitskreis "Steuerschätzung" und berät über die zu erwartende Steuerentwicklung. Die Sitzungen des Gremiums richten sich nach den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes.
Das Treffen Mitte Mai umfasst die Steuerschätzung für das laufende Jahr und die vier Folgejahre. Sie bildet die Grundlage für den Haushaltsentwurf des nächsten Jahres. Im Herbst trifft sich der Arbeitskreis – in zeitlicher Nähe zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes -, um die Schätzung für das laufende und das folgende Jahr vorzunehmen, auf deren Basis die Ansätze des Haushaltsgesetztes erfolgen.
Der Arbeitsablauf sieht vor, dass die Mitglieder unabhängig voneinander Schätzungsvorschläge zu jeder Einzelsteuer vorlegen. Ausgehend von diesen Vorschlägen wird jede Steuer in den Sitzungen so lange erörtert, bis ein gemeinsam getragener Konsens erreicht wird. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzung werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallenden Einnahmen ermittelt und im Anschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Auf ein fest installiertes Prognoseinstrument greift der Arbeitskreis bei der Schätzung nicht zurück. Die Erarbeitung der Vorschläge beruht auf jeweils individuellen Methoden und Modellen der Mitglieder.
Der Arbeitskreis "Steuerschätzung" fungiert als Beirat des Bundesministeriums der Finanzen und wurde 1955 ins Leben gerufen. Neben dem Bundesministerium der Finanzen gehören dem Gremium die Länderfinanzministerien und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie an. Weitere Mitglieder sind die fünf großen Wirtschaftsforschungsunternehmen, das Statistischen Bundesamt, die Deutschen Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände. Die Konstellation soll die Unabhängigkeit des Arbeitskreises garantieren.
Quelle: ntv.de