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Volker Jacobs kommentiert Aufklärung nach drei Jahrzehnten

Nach drei Jahrzehnten schienen die Verbrechen der RAF nur noch Geschichte zu sein, keineswegs vollständig, aber doch weitgehend aufgeklärt, lange zurückliegende Ereignisse voller Dramatik, ein Thema für historische Rückblicke. Doch nun, da viele der Täter ihre Strafen verbüßt haben, sind die Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und 32 anderen wieder aktuell geworden. Neue Aussagen lassen hoffen, dass manches noch aufgeklärt werden kann, was bisher im Dunkel gebelieben ist, weil die Täter schwiegen. Auch die Rolle von Christian Klar, der um Begnadigung bittet, war möglicherweise eine andere, als bisher angenommen worden ist. Aber nicht nur die Rolle der Täter wird erneut beleuchtet werden, auch das Vorgehen der Sicherheitsbehörden.

Wenn zutrifft, was bisher nicht bestätigt wurde, dass Sicherheitsbehörden schon vor Jahren Hinweise bekommen haben, welche die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaften auch nur in Details in Zweifel ziehen, dann muss nachgeforscht werden, was mit diesen Hinweisen geschehen ist, wie ihr Wahrheitsgehalt zu bewerten ist, welche Schlussfolgerungen aus ihnen zu ziehen sind. Ob sie Täter teilweise entlasten können, muss vorerst offen bleiben. Aber es geht nicht an, dass eine Aussage, der als Mittäter der Ermordung Bubacks verurteilte Klar sei zur Tatzeit gar nicht in Karlsruhe gewesen, in den Archiven schlummert, ohne von den zuständigen Behörden geprüft zu werden. Die Frage, ob insoweit ein Fehlurteil vorliegt, ist aufgeworfen und muss beantwortet werden.

Für die Diskussion darüber, ob Bundespräsident Horst Köhler Klar begnadigen sollte, ist sie allerdings kaum von Belang, auch wenn sich der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts dafür einsetzt. Michael Buback ist davon überzeugt, dass Klar nicht auf seinen Vater geschossen hat. Aber Klar ist nicht allein als Mittäter wegen des Mordes am Generalbundesanwalt, er ist wegen wiederholter Mordversuche und mehrfachen Mordens verurteilt, auch wegen des Mordes an Hanns-Martin Schleyer.

Quelle: ntv.de

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