Wieduwilts WocheBerlin lässt verurteilten Vergewaltiger laufen - na und?
Eine Kolumne von Hendrik Wieduwilt
In der Hauptstadt hat ein mutmaßlich suchtkranker Richter einem hochgefährlichen Straftäter versehentlich die Freiheit geschenkt. Die Justiz zuckt die Achseln: Shit happens, aber niemand trägt Verantwortung.
Ach, Berlin, Hauptstadt gut organisierter Verantwortungslosigkeit: Wir müssen reden, noch einmal. Denn schon wieder ist bei Dir etwas ordentlich schief gegangen und niemand will es gewesen sein. Manchmal bin ich einfach froh, dass Du keine Bohrinseln betreibst - und man Deinen einzigen Atomreaktor gerade wieder abbaut.
Deine Justiz hat nämlich eine Fristsache dermaßen verschlampt, dass ein hochgefährlicher und verurteilter Straftäter in die Freiheit entlassen wurde. Da Mahmood D. aus Afghanistan seiner Ex-Partnerin Rache geschworen hat, ist die Frau nun irgendwo in mutmaßlicher Sicherheit, beschützt von Polizeibeamten.
Was ist passiert? Man weiß es nicht genau, denn die Justiz mauert, so gut sie kann. Fest steht, dass das Landgericht Berlin I den nun freigelassenen Mann verurteilt hat - zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen dreifacher Vergewaltigung, Körperverletzung, versuchter Nötigung.
Mahmood D. gehörte in Haft
Das Gericht stellte fest, dass der nun freigelassene Mann der Frau auf den Mund schlug, sie mit einem heißen Bügeleisen bedrohte, sie zu Analverkehr zwang und das Opfer in der Folge einen Suizidversuch beging. Fest steht, dass Mahmood D. in Haft gehörte, wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr.
Dort blieb er dann allerdings lange, sehr lange und zu lange - weil der Vorsitzende Richter der Strafkammer die Zustellung des Urteils vermasselte. Trotz Nachfragen des Verteidigers, aus dem Gericht und der höheren Instanz, dem Kammergericht, wurde er nicht mit dem Verhandlungsprotokoll fertig.
Das klingt nach einer Kleinigkeit, einer Formalie, aber das Strafrecht versteht keinen Spaß, wenn es um Freiheitsentzug geht - und da der Verteidiger des Mannes Revision eingelegt hat, gilt die Unschuldsvermutung, trotz aller Feststellungen des Landgerichts. Das Kammergericht entschied: Mahmood D. kommt frei.
Sie traf auf den falschen Richter
Der Vorsitzende soll nach einem Bericht des "Tagesspiegels", der zuerst über den Fall schrieb, an einer "Suchterkrankung" leiden. Diese soll auch zum Verpassen der Frist geführt haben.
Der Skandal liegt nun nicht in der Banalität, dass auch Juristen in verantwortlicher Position süchtig sein können. Dieses Schicksal macht an keiner Tür halt, auch wenn am Schild "Vorsitzender Richter" steht.
Allerdings gibt es Hinweise, dass die folgenreiche Suchterkrankung des Richters durchaus bekannt war. Der "Tagesspiegel" bezieht seine Erkenntnisse aus Quellen "aus der Justiz". Wenn der Kollegenkreis wusste, dass dieser Richter ein offensichtlich gravierendes Suchtproblem hat - warum saß er dann einer Großen Strafkammer vor, bis es zur Katastrophe kam?
Viel Liebe für den eigenen Ruf
Warum hat niemand den Gerichtspräsidenten informiert? Wenn doch, warum hat dieser nicht gehandelt? Was sagt eigentlich die Berliner Justizsenatorin zu dem Fall? Schweigt man sich aus, weil man sich in Justizkreisen kennt und schätzt? Warum äußert niemand eine Silbe des Bedauerns? Spielen grad alle Tennis?
Die für die Berliner Justiz zuständige Pressestelle des Kammergerichts kümmert sich liebevoll - allerdings vor allem um die eigene Reputation. Sie legt großen Wert auf die Feststellung, dass es sich um einen "absoluten Einzelfall" handele, "menschliches" Versagen. Rückschlüsse auf die Justiz ließe dieser nicht zu - eine recht autoritäre Ansage, denn ob der Fall Rückschlüsse auf die Justiz zulässt, fragt man wohl als letztes die Justiz.
Zu einer möglichen Suchterkrankung will sie nichts sagen, bestätigt ausdrücklich nicht den "Tagesspiegel"-Bericht. Dementiert sie ihn? Auch nicht, aha. Auf meine Nachfrage, wie sich das mutmaßliche Opfer fühlen soll, wird die Pressestelle ungehalten und will das Gespräch beenden - vorher kündigt sie mir allerdings an, sie werde meine Berichterstattung im Auge behalten. Es hörte sich eher nicht nach einem Kompliment an.
Kommunikative Verantwortungslosigkeit
Diese kommunikative Verantwortungslosigkeit mag für die Justiz Usus sein, aber sie vertieft genau die Kluft zwischen Staat und Bevölkerung, in die Rechtspopulisten erfolgreich vordringen. Natürlich hat die AfD den Fall bereits kommentiert, unter enormem Applaus.
Das Vertrauen in die Justiz befindet sich im freien Fall. Nur noch 69 Prozent der Menschen vertrauen in den Rechtsstaat und unter 40 Prozent glauben, ihre Probleme könnten vor Gericht gelöst werden, das zeigte kürzlich eine Studie des Rechtsschutzversicherers ARAG.
Das ist alles längst bekannt: Rechtspolitiker beklagen seit vielen Jahren, dass Menschen sich von den Gerichten abwenden, hin zu maschinellen Streitbeilegungsmechanismen, privaten Schiedsgerichten oder religiösen Schlichtern.
Aufklärung? Nein, danke!
Es wäre also ganz gut, wenn die Justiz sich nicht als kaltblütiger Subsumtionsautomat präsentierte, sondern als verantwortungsvolle, den Menschen zugewandte Institution des Staates. Dazu würde gehören, dass man bei katastrophalen Fehlern Aufklärung leistet.
Heutzutage hat praktisch jedes größere Unternehmen einen Ablauf parat, wenn etwas schiefgeht. Bohrinseln explodieren, das ist nicht zu verhindern - aber dann stellt sich jemand vor die Presse, sagt, was schiefgegangen ist, drückt Bedauern aus, kündigt Schritte an, um vergleichbare Unfälle künftig zu verhindern. Krisenkommunikation halt. Doch Derartiges ist aus der Berliner Justiz nicht zu hören - die Sorge um den eigenen Ruf und den des Vorsitzenden dominiert das Handeln.
Für die Ex-Partnerin von Mahmood D. und alle anderen Gewaltopfer ist das eine Katastrophe. Man kann nur hoffen, dass sie auch in Zukunft den Gang zur Berliner Justiz wagen, wenn sie deren Schutz brauchen. Auch wenn selbige Justiz sich derzeit so aufführt, als ginge ihr eigener Skandal sie nichts an.