Verrechnung nach Warenrückgabe Amazon mogelt bei Gutscheinen
15.08.2014, 14:07 UhrMit einem Gutschein macht das Einkaufen doppelt Spaß. Dumm nur, wenn dieser bei einer Warenrückgabe nicht korrekt verrechnet wird. So geschehen beim Internet-Versandhändler Amazon, wie Verbraucherschützer beklagen. Doch damit soll nun Schluss sein.
Der Onlinehändler Amazon hat Verbraucherschützern zufolge Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet und m uss dies in Zukunft unterlassen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vz-bawue) mitteilt, hat sie in einem entsprechenden Streit einen Sieg vor dem Landgericht München (Az:. 17 HK O 3598/14) erzielt.
Amazon rechnete demnach Gutscheine, die beispielsweise als Aktionsgutscheine oder aus Kulanz an Kunden verteilt wurden, bei Sammelbestellung anteilig auf die Einzelkaufpreise an. Hatte ein Kunde zum Beispiel von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder einen Artikel wegen eines Mangels zurückgegeben, wurde er durch diese anteilige Verrechnung benachteiligt. In dem verhandelten Fall erstattete Amazon nicht den gesamten Warenwert, sondern zog den Wert des Gutscheins anteilig - obwohl der Mindestbestellwert weiterhin eingehalten wurde - von der Rückerstattung ab. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern rechtswidrig sei. Der Verbraucher würde durch ein solches Vorgehen getäuscht.
Da Amazon zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht bereit war, klagte die Verbraucherzentrale. Mit Erfolg. Das Gericht entschied, dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist. Durch das Urteil wird der Online-Versandhändler nun gezwungen, die Bedingungen, unter denen Gutscheine eingelöst werden können, künftig unmissverständlich anzugeben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Laut Verbraucherschützern versuchen immer wieder Unternehmen, sich durch irreführende Geschäftspraktiken einen Vorteil zu verschaffen und Verbraucher zu benachteiligen. Mit mehr als 300 Abmahnungen ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach eigenen Angaben im letzten Jahr gegen verschiedene Anbieter wegen entsprechender Vergehen vorgegangen.
Quelle: ntv.de, awi