Ratgeber

Bei Teilzeit falsch berechnetAnteil am Jahresurlaub

27.06.2007, 18:34 Uhr

Arbeitet ein Arbeitnehmer in Teilzeit an allen fünf Wochentagen, so stehen ihm genau so viele Arbeitstage zu, wie einem Arbeitnehmer in Vollzeit.

Zur Berechnung des Jahresurlaubs von Mitarbeitern in Teilzeit muss ein Blick auf das jeweilige Teilzeitmodell geworfen werden. Kommt der Mitarbeiter zum Beispiel an allen fünf Wochentagen in den Betrieb, hat der den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Kollege in Vollzeit. Darauf weist der Personalverlag in Bonn hin.

Arbeitet er an einer festgelegten Zahl von Tagen pro Woche, wird gerechnet - nach der Formel "Zahl der Urlaubstage der Vollzeitkräfte" mal "Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft" durch "Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkräfte". Das ergibt bei einem Anspruch von 30 Tagen der Vollzeitkräfte, einer 3-Tage-Woche des Teilzeitmitarbeiters und einer 5-Tage-Woche der Vollzeitkräfte einen Anspruch von 18 Tagen.

Etwas komplizierter wird es laut Personalverlag, wenn der Kollege an unterschiedlich vielen Tagen arbeitet, etwa abwechselnd an zweien und an dreien. Dann werden zunächst seine Arbeitstage über einen längeren Zeitraum addiert, zum Beispiel über 13 Wochen.

Dann gilt die Formel "Urlaubstage der Vollzeitkräfte" mal "Summe der Teilzeitarbeitstage im festgelegten Zeitraum" durch "Arbeitstage der Vollzeitkräfte in diesem Zeitraum". Bei 30 Tagen Urlaub für die Vollzeit-Mitarbeiter, abwechselnd 2 und 3 Arbeitstagen des Teilzeit- Mitarbeiters über 13 Wochen und einer 5-Tage-Woche der Vollzeiter ergibt das 14,8 Tage Urlaub für den Teilzeiter.