Ratgeber

Steuergesetz verfassungswidrig Arbeitszimmer wieder absetzbar

Besonders Lehrer dürfen sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub freuen. Sie können ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen. Eine Reform des Steuergesetzes von 2007 erklärt das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig.

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(Foto: HaukMedienArchiv, Alexander Hauk, pixelio.de)

Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer ab sofort steuerlich geltend machen. Dies gilt grundsätzlich, wenn ihnen der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (AZ: 2 BvL 13/09).

Damit wurde die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt. Häusliche Arbeitszimmer können überdies weiter abgesetzt werden, wenn sie zu mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit genutzt werden und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden.

Schulträger lehnt Arbeitsplatzzuweisung ab

Der Kläger des Ausgangsverfahrens, der beruflich als Hauptschullehrer tätig ist, nutzte sein häusliches Arbeitszimmer täglich für zwei Stunden ausschließlich beruflich. Der Schulträger hatte ihm keinen Arbeitsplatz zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts in der Schule bewilligt. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 machte er deshalb Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer geltend, die das Finanzamt jedoch unberücksichtigt ließ. Der Lehrer klagte zunächst vor dem Finanzgericht.

Lehrer haben oftmals keine andere Wahl, als in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu nutzen.

Lehrer haben oftmals keine andere Wahl, als in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu nutzen.

(Foto: Almut Nitzsche, pixelio.de)

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Neuregelung des Gesetzes von 2007 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, wenn dem Mitarbeiter oder Lehrer für die zu verrichtende Tätigkeit vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden, laufende Verfahren müssen ausgesetzt werden.

Zur Begründung hieß es, dass betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Der Staat könne nicht als Begründung das Argument der Einnahmevermehrung ins Feld führen.

Kosten in Milliardenhöhe

Der Beschluss kostet den Staat nach Ansicht der Deutschen Steuergewerkschaft über eine Milliarde Euro. Betroffen seien etwa 800.000 Lehrer sowie 200.000 sonstige Arbeitnehmer wie etwa Journalisten, die häufig von zu Hause aus arbeiteten. Sie könnten nun je nach Steuersatz etwa zwischen 500 und 1000 Euro Steuern pro Jahr sparen, sagte ein Gewerkschaftssprecher.

Das Bundesfinanzministerium hat eine baldige Neuregelung angekündigt. Die finanziellen Auswirkungen könnten erst auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs abgeschätzt werden, teilte das Ministerium mit.

Quelle: ntv.de, akl/afp/dpa

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