Ratgeber

Beweisverfahren einleitenBei Baumängeln Verjährung stoppen

16.10.2014, 15:15 Uhr

Wird kurz vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist für Baumängel ein Schaden entdeckt, haben Bauherren nicht viel Zeit zu handeln. Die Schäden sollten nun schnell von einem Sachverständigen dokumentiert werden.

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Nicht alle Häuser geraten so schön und mängelfrei wie diese. (Foto: dpa)

Bauherren können ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren einleiten lassen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Damit werde die Verjährung unterbrochen.

In dem Beweisverfahren werden Informationen für einen eventuellen Prozess gesammelt, bautechnische Fehler festgestellt und die Kosten für deren Beseitigung ermittelt. Ein Baurechtsanwalt muss den Antrag dafür stellen, das Gericht schickt dann einen Sachverständigen zum Ortstermin.

In dem selbstständigen Beweisverfahren werden aber nur die technischen und finanziellen Aspekte geklärt, eine richterliche Beurteilung gibt es nicht. Können sich Unternehmen und Bauherr auf Basis des Gutachtens nicht einigen, muss der Bauherr von einem Gericht die Rechtsfragen klären lassen.

Das Problem: Der Antragsteller, also der Bauherr, muss die Kosten für den Sachverständigen vorstrecken. Das Beweisverfahren kann den Angaben zufolge bis zu einem Jahr, in einigen Fällen auch länger dauern, denn das Bauunternehmen darf Nachfragen zu dem Gutachten stellen und Einwände erheben.

Schneller lassen sich technische Fragen mit einem Privatgutachten klären: Der Auftraggeber lässt von einem Gutachter seiner Wahl alle seine Fragen klären und erhebt dann mit diesen Erkenntnissen vor Gericht sofort Klage. Beide Verfahren haben in der Praxis Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Der Baurechtsanwalt unterstützt seine Mandanten bei der Klärung der wichtigsten Fragen: Welches Verfahren ist für ihn geeignet? Und welche rechtlichen Schritte muss er dazu veranlassen?

Nach der Abnahme des Baus beginnt in der Regel eine fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängel am Gebäude. Entdecken Bauherren in dieser Zeit Schäden, muss das Unternehmen diese auf eigene Kosten beheben.

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Quelle: ntv.de, awi/dpa