Ratgeber

Legale BewerbungstricksBeschönigen ist okay

24.09.2007, 08:47 Uhr

Zielstrebig statt verbissen, sorgfältig statt penibel - bei Bewerbungen negative Eigenschaften ins rechte Licht zu rücken ist nicht verwerflich. Dennoch gilt es, bei der Wahrheit zu bleiben.

Man muss nun nicht jede Schwäche eingestehen. Immerhin geht es bei einer Bewerbung darum, den zukünftigen Chef davon zu überzeugen, dass man für die Stelle die richtigen Qualifikationen und große Motivation mitbringt. Da ist es nur richtig, die guten Seiten hervorzukehren.

Kritisch aber wird es, wenn die eigene Vita phantasievoll umgestaltet wird, nur um besser dazustehen. Denn unwahre Angaben in einer Bewerbung können böse Folgen haben

"Wenn der Schwindel auffliegt, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört", warnt Claudia von Schultzendorff, Bewerbungstrainerin aus Freiburg. Ein bisschen Kaschieren in der Bewerbung ist üblich: Einfache Büromitarbeiter werden zu Assistenten und die Rucksacktour durch Lateinamerika zur Sprach- und Kulturreise. "Solange dabei nur ein wenig Schönfärberei betrieben und keine in Wirklichkeit nicht vorhandenen Qualifikationen vorgespiegelt werden, ist das auch okay", erklärt Verena S. Rottmann, Rechtsanwältin aus Hamburg.

Schokoladenseiten herausarbeiten

Bewerben heißt, für die eigene Person zu werben. Das ist wie in anderen Lebensbereichen auch: "Jeder neue Lebenspartner zeigt erstmal seine besseren Seiten, bevor er erläutert, warum seine Ex ihn verlassen hat", erklärt Jürgen Hesse, Karriereberater vom Büro für Berufsstrategie in Berlin.

Bewerber sollten die Fähigkeiten herausstellen, die in der Stellenausschreibung gefragt sind. "Kriminell ist hingegen jede Form der Hochstapelei, also das Vorspiegeln von Qualifikationen oder Fähigkeiten", erklärt Rottmann. So sind gefälschte Zeugnisse oder Angaben über nie erreichte Abschlüsse gesetzeswidrig.

"Auch Personaler sind geschult und erkennen meist sehr schnell, wenn durch ein Kartenhaus der Wind pfeift", fügt Carsten Buchberger, Recruitingberater aus Hamburg, hinzu und rät zu einem ehrlichen Lebenslauf. Akzente und Hervorhebungen im Anschreiben oder im Lebenslauf sind in Ordnung: "Man muss jedoch damit rechnen, dass jemand im Gespräch Details der Angaben wissen möchte", sagt Buchberger.

Recht auf Lüge

Es gibt aber auch unzulässige Fragen des Arbeitgebers, bei denen der Bewerber ein "Recht auf Lüge" hat. Fragen zum Gesundheitszustand oder nach der Familienplanung beispielsweise dürfen falsch beantwortet werden. "Der Chef kann Ihnen dann nachträglich nichts anhaben", erklärt Rottmann.

In den seltensten Fällen ist ein Lebenslauf lückenlos und ohne Schwachstellen. "Ab Zeitlücken von mehr als drei Monaten werden viele Personalchefs schon misstrauisch", erklärt Rottmann. Hier hilft es, den Lebenslauf nicht tabellarisch, sondern nach thematischen Schwerpunkten zu ordnen. Das lenkt den Blick des Lesers auf die wesentlichen Inhalte, und Lücken fallen weniger auf. Zeitlöcher von mehr als sechs Monaten sollten geschickt ausgefüllt werden, etwa durch selbstständige Tätigkeit, Aushilfsjobs oder die Pflege eines Angehörigen.