Ratgeber

Wenn die Kinder Schulden haben Elterliche Hilfe nicht absetzbar

Eine private Insolvenz ist nicht das Ende.

Eine private Insolvenz ist nicht das Ende.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Eltern, die Schulden ihres erwachsenen Kindes begleichen, können die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit die Klage eines Ehepaares abgewiesen. Das Paar hatte Schulden seiner Tochter in Höhe von fast 23.000 Euro übernommen und dies dann in der Steuererklärung geltend gemacht (Urteil vom 3. November - Az.: 6 K 1358/08).

Die Kläger hatten auf die schwierige Situation ihrer Tochter verwiesen, wie das Gericht im pfälzischen Neustadt mitteilte. Als alleinerziehender Mutter von vier Kindern habe ihr die Privatinsolvenz gedroht, sollte sie die Steuerschulden nicht begleichen.

Keine Verpflichtung

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass für die Eltern weder eine rechtliche noch ein sittliche Verpflichtung bestanden habe, die Schulden zu übernehmen. Deshalb könnten die Ausgaben auch nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Ihre Hilfe sei menschlich verständlich - das reiche aber nicht aus, eine Absetzbarkeit von der Steuer zu rechtfertigen.

Quelle: ntv.de, dpa

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