Anstiftung zur Falschaussage Fristlose Kündigung
22.01.2007, 13:19 UhrWer seinen Kollegen anstiften will, falsch auszusagen, um sich selbst zu entlasten, kann fristlos gekündigt werden. Auf diese Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Az.: 3 Sa 1014/05) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Somit sind bei schuldhaft herbeigeführten schweren Beeinträchtigungen des Vertrauensverhältnisses durch den Arbeitnehmer fristlose Kündigungen möglich, erläutert DAV-Pressesprecher Swen Walentowski in Berlin.
In dem Fall war ein Mitarbeiter seit mehr als 15 Jahren bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt. Er stand im Verdacht, durch Geldgeschenke bei Bewilligungsbescheiden eine Firmenvertreterin durch schnellere Bearbeitung bevorzugt zu haben. Bei den Ermittlungen gegen ihn versuchte er einen Arbeitskollegen dahin zu bewegen, seine Angaben zu bestätigen, obwohl sich dieser nicht an den Vorfall erinnern konnte. Die fristlose Kündigung sei schon deshalb gerechtfertigt, entschied das Gericht. Dabei habe es sich um eine schwere Pflichtverletzung gehandelt, deren Rechtswidrigkeit der Arbeitnehmer ohne weiteres hätte erkennen können.
Quelle: ntv.de