Gut zu wissen, Nr. 29 Führerscheinentzug dank Cola light
16.02.2007, 08:47 UhrDer starke Genuss von Cola light kann bei der gleichzeitigen Einnahme von Appetitzüglern den Führerschein kosten. Auf eine entsprechende Berufungsentscheidung des Landgerichtes (LG) Freiburg weist die Zeitschrift "Straßenverkehrsrecht" hin.
Im entschiedenen Fall ging es um die Promoterin Sina S., die bei Arbeitstagen von zehn bis zwölf Stunden 1,5 Liter Kaffee und zwei Liter Cola light trank, um wach zu bleiben. Gleichzeitig nahm sie deutlich überhöhte Dosen eines Appetitzüglers "Antiadipositum X 1212 T" ein. Aus dem Beipackzettel konnte sie wissen, dass sich der Inhaltsstoff "Norpseudophedrin" durch die Kombination mit Koffein verstärkte und die Fähigkeit zur Teilnahme im Straßenverkehr beeinträchtigte. Eines Tages wurde sie von der Polizei gestellt, wie sie auf dem Heimweg von der Arbeit mit 50 km/h in Schlangenlinien fuhr. Das Pusten ins Röhrchen lieferte kein Ergebnis, die anschließende Blutprobe ergab jedoch erhebliche Mengen Koffein und "Norpseudophedrin".
Die Richter kannten kein Pardon: Wer derart gegen eindeutige Hinweise in Beipackzetteln zu Medikamenten verstoße, mache sich der "Trunkenheit im Straßenverkehr" schuldig. Die Fahrerin habe entgegen eindeutig erkennbaren Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilgenommen. Deshalb sei sie auch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, weshalb sie noch mindestens ein halbes Jahr keinen neuen Führerschein erhalten dürfe, obwohl der Vorfall bereits anderthalb Jahre zurückliege (LG Freiburg, Az.: 7 Ns 550 Js 179/05 -AK 38/06// SVR 2006, 473).
Quelle: ntv.de