Ratgeber

Drei Beispiel-FälleFür wen Wohn-Riester sich lohnt

11.11.2008, 06:30 Uhr

Joachim Berger ist 20 Jahre alt und beendet gerade seine Ausbildung. Ein Wohnriester soll ihm ein günstiges Baudarlehen zum Kauf einer Immobilie verschaffen. Ob er damit die richtige Entscheidung trifft, ist fraglich.

Joachim Berger ist 20 Jahre alt und beendet gerade seine Ausbildung. Als Einstiegsgehalt in seinem Unternehmen verdient er jährlich 20.000 Euro brutto. Der Kundenberater bei seiner

Hausbank schreibt ihm einen Brief, dass sich jetzt einiges für ihn finanziell verändern wird. Eine Visitenkarte mit Terminvorschlag liegt bei. Im Kundengespräch zeigt ihm der Berater ein Schaubild, welches eine neue Anlagemöglichkeit präsentiert. Mit der Einzahlung eines monatlichen Betrages kann er jetzt Riesterförderung auf ein Bausparkonto beantragen. Der Staat zahle einen Teil zu seiner Rente dazu, wenn er jetzt bereit sei, dafür monatlich etwas anzusparen, argumentiert der Berater.

Mit einem Wohnriester bindet er sich für eine lange Zeit an den Vertrag. Frühestens mit dem 60. Lebensjahr wird diese Sparform ausgezahlt. Aber nur dann, wenn er auch zu diesem Zeitpunkt in Rente geht. Bis er 67 Jahre alt ist muss er insgesamt 47 Jahre einzahlen. Anders als bei einem klassischen Sparkonto kommt er nur dann an sein Geld, wenn er Wohneigentum erwirbt. Das ist aber nicht das einzige, an das der 20jährige bei Abschluss denken muss. Die Auszahlung ist an weitere Bedingungen geknüpft. Beispielsweise muss die Immobilie neu sein. Stichtag ist der 01. Januar 2008. Eine günstigere gebrauchte Wohnung kommt somit nicht in Frage.

H äuslebauer mit 20 Jahren

Joachim Berger muss sich genau überlegen, ob er später einmal bauen oder kaufen will. Nimmt er kein Wohnbaudarlehen in Anspruch, ist er mit einem klassischen Riestersparvertrag besser aufgestellt, denn die Grundverzinsung beträgt bei den meisten Bausparkassen nur ein Prozent. Zusätzlich fallen für Paul Meier Kosten an. Am Anfang steht die Abschlussgebühr in Höhe von einem Prozent. Bei einer Bausparsumme in Höhe von 50.000 Euro sind das stolze 500 Euro Gebühr. Diese müssen erst durch Zulagen und Zinsen erwirtschaftet werden. Die erste Bausparkasse, die einen Wohnriestervertrag anbietet, ist die Landesbausparkasse in München. Sie verlangt zudem eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 18 Euro.

Nun werben die Banken um genau diese Berufseinsteiger unter 25 Jahren, da diese einen einmaligen Bonus beantragen können. Die Förderung wird auf einen Riestersparvertrag eingezahlt und beträgt 200 Euro. Um weitere Prämien zu erhalten, muss Joachim Berger vier Prozent von seinem jährlichen Bruttoeinkommen einzahlen. Das sind 800 Euro im Jahr abzüglich der Riesterzulage in Höhe von 154 Euro. Die monatliche Belastung beträgt somit 54 Euro. Der Riestersparvertrag erhöht die Fixkosten für Lebenshaltung, Miete und Pkw.

Fazit: In seinem Alter kann Paul Meier für die nächsten Jahre nicht planen, was auf ihn zukommt. Ein Umzug oder der Wechsel in ein anderes berufliches Umfeld ist wahrscheinlich. Baut oder kauft er kein Eigenheim, ist dieses Angebot sicherlich die falsche Variante.

Umzug nach hinten verschoben

Für junge Familien mit Kindern soll sich ein Bausparvertrag mit Wohnriester besonders lohnen. Seit der kleine Lukas in diesem Jahr auf die Welt gekommen ist, herrscht ein Platzproblem. Die Kinder benötigen ein eigenes Zimmer. Deswegen entscheiden sich die Eltern für den Kauf einer Eigentumswohnung. Der 30jährige Vater mit zwei Kindern bekommt, zusammen mit seiner Frau, viermal staatliche Zulage. Der Kindergeldberechtigte bekommt für ab 2008 geborene Kinder jährlich 300 Euro Zulage. Für ältere Kinder werden 185 Euro gezahlt. Übt die Ehefrau aufgrund der Kinder keinen Beruf aus, ist sie über den Ehemann sozialversicherungspflichtig und muss nur einen Sockelbetrag einzahlen. Für 60 Euro im Jahr erhält sie für sich und die zwei Kinder Riesterzulagen. Der Ehemann muss vier Prozent von seinen 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen einzahlen. Von diesen 1600 Euro werden 154 Euro Zulage abgezogen. Somit ergibt sich ein jährlicher Sparbetrag in Höhe von 1446 Euro. Wenn die Ehefrau die Kinderzulagen auf den Mann überträgt, kann er diese davon abziehen und reduziert seine Rate auf 961 Euro.

Für den Traum von den eigenen vier Wänden schließt der Familienvater ein Wohn-Bausparkonto in Höhe von 50.000 Euro ab. Bis jedoch die Kinder ihr eigenes Zimmer beziehen können, vergehen noch ungefähr zehn Jahre. Erst dann ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und kann in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit muss die Familie weiter Miete zahlen und gleichzeitig das Bausparkonto füllen.

Finanziert die Familie eine Eigentumswohnung, wird das Guthaben zusammen mit dem Darlehen ausgezahlt. Somit erhält der Vater keine Rentenzahlungen, wenn er mit 67 Jahren in den Ruhestand geht. Anstatt einer monatlichen Auszahlung, die das Konto für den Lebensabend auffüllen soll, werden Steuern vom Konto abgebucht. Die Bausparkassen argumentieren, dass diese monatlichen Kosten der Mietersparnis entgegen stehen. Als Grundlage für die Steuerbelastung wird von Anfang an ein fiktives Konto angelegt. Die gesamten Einzahlungen werden darauf vermerkt und mit einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent verzinst. Diese Summe ist dann Bemessungsgrundlage für die Steuerbelastung.

Fazit: Ob die Familie damit am günstigsten fährt, ist fraglich. Finanzieren die Eheleute mit einem klassischen Annuitätendarlehen, können sie nicht nur die Abschlussgebühr sparen, sondern auch die langwierige Ansparung des Bausparkontos und die Mietkosten.

Viel Aufwand und wenig dahinter

Schlechte Karten hat ein 53jähriger, der einen Riesterbausparvertrag abschließen will. Als reine Geldanlage ist die Gesamtverzinsung in Höhe von einem Prozent nicht lukrativ. Stiftung Warentest hat klassische Banksparpläne, die zum riestern geeignet sind, verglichen. Der Zinssatz für ein Riestersparbuch beträgt bis zu 4,5 Prozent. Zudem darf das Wohnriesterkonto nur für Neuanschaffungen in Anspruch genommen werden. Für Modernisierungsmaßnahmen an einer bestehenden Immobilie darf kein Darlehen beantragt werden.

Fazit: Ein Wohnriester gekoppelt mit einem Bausparkonto lohnt sich im Alter nicht mehr. In den meisten Fällen ist bereits eine Immobilie vorhanden. Energiespaßmaßnahmen und Modernisierungen können nicht finanziert werden.