Ratgeber

Gestank bis in den siebten Stock Gartenpinkler muss ausziehen

Zu seiner Wohnung im Erdgeschoss hat er es nicht weit, dennoch zieht es ein Kölner Mieter vor, im Garten zu urinieren. Weil ihn auch eine Abmahnung nicht davon abhält, muss er ausziehen - und zwar sofort.

Not kennt kein Gebot. Aber wer sich gewohntheitsmäßig im Garten erleichtert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Not kennt kein Gebot. Aber wer sich gewohntheitsmäßig im Garten erleichtert, muss mit Konsequenzen rechnen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ein Mieter muss seine Wohnung in Köln räumen, weil er immer wieder in den mitvermieteten Garten gepinkelt hat. Damit habe er den Hausfrieden in dem Mehrparteien-Haus nachhaltig gestört, entschied ein Kölner Amtsrichter im nun veröffentlichten Urteil (Az. 210 398/09). Geklagt hatte der Vermieter der Erdgeschosswohnung.

Nachbarn hatten den Mitmieter wiederholt dabei beobachtet, wie er auf den Rasen und gegen Bäume urinierte. Einer der Nachbarn litt nach eigener Aussage noch im siebten Stock des Hauses unter den Gerüchen aus dem Garten. Auch durch eine Abmahnung des Vermieters ließ sich der Mann nicht von seinen "Geschäften" abbringen.

Der Amtsrichter stellte daher fest, dass die Belästigung der Nachbarn den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mieters berechtige. Zur Gewährung einer Räumungsfrist sah der Richter keinen Anlass. Noch in der Woche, in der eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt war, wurde der Mieter erneut beim Pinkeln im Garten gesehen.

Quelle: ntv.de, dpa

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