Ratgeber

"Bitte nicht stören"Gefährlicher Ruhewunsch

03.07.2009, 14:44 Uhr

Mit dem "Bitte nicht stören"-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende eher vorsichtig umgehen. Die Hotelangestellten sind gezwungen, sich an die Aufforderung zu halten - und das kann bei Gesundheitsproblemen böse Folgen haben.

Mit dem "Bitte nicht stören"-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende eher vorsichtig umgehen. Das gilt besonders für Alleinreisende. Denn weder der Reiseveranstalter noch der Hotelier kann dazu gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten und das Zimmer zu öffnen – und das kann bei Gesundheitsproblemen schwerwiegende Folgen haben.

Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht weist auf einen Fall hin, der vom Landgericht Frankfurt verhandelt wurde. Es ging um eine alleinreisende Frau, die einen Urlaub in Ägypten verbrachte. Sie erlitt durch Nierenversagen eine Harnvergiftung und wurde ohnmächtig, während das "Bitte nicht stören"-Schild an der Tür hing. Ihr Mann zu Hause wurde unruhig, weil sich seine Ehefrau anders als gewohnt nicht telefonisch meldete. Mehrfach bat er das Hotel am Telefon, im Zimmer nachzuschauen. Der Frau wurden jedoch nur Zettel mit der Rückrufbitte unter der Tür ins Zimmer geschoben. Erst nach zwei Tagen öffnete das Hotelpersonal den Raum und fand die Frau, die anschließend fünf Tage lang im Koma in einem Krankenhaus lag.

Aus Sicht des Gerichts hatten Reiseveranstalter und Hotelier alles richtig gemacht. Die Fürsorgepflichten gegenüber dem Gast gingen nicht so weit, ein mit dem Hinweis "Bitte nicht stören" versehenes Zimmer zu öffnen - auch wenn der Ehepartner des Gastes dies verlangt. Denn mit dem Öffnen wäre ein "massiver Eingriff in die Privatsphäre des Hotelgastes" verbunden. Dass die Frau nicht mehr telefonisch erreichbar war, sei kein Anhaltspunkt für einen Notfall gewesen. Der Reiseveranstalter hatte argumentiert, dass sich Touristen öfter mit Urlaubsbekanntschaften zurückzögen und nicht gestört werden wollten. Anrufe von den besorgten Partnern solcher Alleinreisender seien in Hotels "an der Tagesordnung". (Az.: 2-19 O 153/08)

Quelle: dpa