Schwerer Weg zur Rückerstattung Germanwings vor Gericht
18.11.2010, 14:30 Uhr
Erstattet Gebühren nur ungern: Die Billigfluglinie Germanwings.
(Foto: APN)
Wie bringe ich Menschen dazu, keinen Gebrauch von ihren Rechten zu machen? Die Fluggesellschaft Germanwings hat dafür seine ganz eigene Waffe entwickelt: Ein besonders abschreckendes Antragsformular. Nach einem Gerichtsurteil könnte es jedoch bald Geschichte sein.
Wer einen Flug nicht antreten kann, dem steht zumindest eine Rückerstattung der dann überflüssigen Flughafengebühren oder anderer Abgaben zu. Viele Airlines hoffen auf die Bequemlichkeit der Kunden und weisen sie nicht aktiv auf ihr Recht hin. Reagieren die Kunden trotzdem, sollte die Rückerstattung aber problemlos ablaufen. Das ist allerdings nicht überall der Fall. So scheint Germanwings den erstattungswilligen Kunden geradezu Steine in den Weg zu legen: Durch ein umfangreiches Formular und eine Bearbeitungsgebühr wird die Rückerstattung kompliziert und teuer. Das Landgericht Köln hat diese Praktik jetzt für unzulässig erklärt. (Az. 31 O 76/10).
Kostenpflichtiger Angaben-Parcours
"Der Billigflieger schikanierte seine Kunden mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren und unzumutbaren Formularen", erläutert Kerstin Hoppe, Rechtexpertin des klagenden Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Die Antragssteller sollten nicht nur einen siebenseitigen Vordruck ausfüllen, sondern ihn um die Original-Reiseunterlagen ergänzen und ihn dann per Post an die Fluggesellschaft schicken. Dies sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil Germanwings seinerseits "keinerlei Bedenken hat, Kunden sämtliche Leistungen online ohne sichere Identifikation buchen zu lassen", heißt es in der Urteilsbegründung. Noch dazu durfte das Formular beim Verschicken nicht geknickt werden, so dass ein größerer Umschlag mit höherem Porto nötig war.
Das Antragsformular selbst verlangte vom Kunden unzählige Angaben zu Flug und Adresse. Des Weiteren waren zur Anerkennung die Unterschriften aller Mitreisenden erforderlich – sicherlich umständlich zu bekommen, wenn diese an anderen Orten wohnen. Und zudem vollkommen überflüssig: Angaben über Sitznummern oder die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke hätte die Airline allein anhand der Buchungsnummer und der eingeforderten Reiseunterlagen wissen müssen. Für die Bearbeitung der Rückerstattung verlangte Germanwings 5,50 Euro – eine weitere Maßnahme, die den Kunden von der Rückforderung der eher geringen Geldsumme abschrecken sollte, wie die Verbraucherschützer vermuten. Germanwings kann jetzt noch Revision einlegen.
Quelle: ntv.de, mkr/dpa