Ratgeber

Dämmpflicht für GeschossdeckenHausbesitzer müssen handeln

24.05.2011, 10:30 Uhr

Für Neubauten gelten heute hohe Energiestandards. Doch auch für Altbauten gibt es gewissen Regeln - etwa die, das die Decke zum nicht ausgebauten Obergeschoss gedämmt werden muss. Dafür haben Hausbesitzer nicht mehr allzu lange Zeit.

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Beim Dämmstoff können Hausbesitzer frei wählen. (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Für Eigenheimbesitzer läuft der Countdown: Bis zum 31. Dezember müssen sie die obersten Geschossdecken dämmen, also die Decken, die beheizte von unbeheizten Räumen trennen. "Normalerweise sind das die Decken zwischen bewohntem Obergeschoss und nicht ausgebautem Speicher", konkretisiert Thomas Weber vom Verband Privater Bauherren (VPB). Vorgeschrieben ist die Dämmpflicht in der Energieeinsparverordnung, deren Neufassung vor gut zwei Jahren beschlossen worden ist.

Grundsätzlich müssen alle Immobilienbesitzer nachrüsten, die ihr Eigenheim nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben. Wer früher eingezogen ist, braucht nichts zu unternehmen. "Man sollte sich keine Investitionen aufdrängen lassen, etwa von geschäftstüchtigen Dämmstoffverkäufern an der Haustür", gibt Weber Entwarnung. Doch auch wenn es für langjährige Besitzer keine gesetzliche Nachrüst-Pflicht gibt, kann die partielle Dämmung auch für sie sinnvoll sein. Nicht nur wegen des Klimaschutzes, sondern auch weil sich die Energiesparmaßnahme wirtschaftlich rechnet. Schließlich entweichen bei schlechter Dämmung zehn bis 20 Prozent der Heizenergie übers Dach.

Lieber auf oder unter der Decke?

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Wer ohnehin das Dach neu machen muss, kann sich auch gleich um die Dämmung kümmern. Das ist aber bei Altbauten keine Pflicht. (Foto: picture alliance / dpa)

Die neue Dämmung soll dafür sorgen, dass ein bestimmter Wärmedurchgangskoeffizient nicht überschritten wird. Dieser sogenannte U-Wert ist meistens schon mit einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht auf der Geschossdecke erreicht. Bei einer Holzbalkendecke mit ausreichender Luftschicht kann die Dämmung in den Hohlraum eingeblasen werden. Das ist meist der bessere Weg als eine Dämmung unter der Decke. Die gut zehn Zentimeter dicken Dämmstoffplatten gehen schließlich auf Kosten der Raumhöhe.

Wird der Dämmstoff auf die Decke ausgebracht, ist der luftdichte Einbau einer raumseitigen Dampfbremse zu empfehlen. Soll der Boden begehbar bleiben, muss das verwendete Material entsprechend fest sein oder mit Platten oder Dielen geschützt werden, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg. Statt des Bodens der oberen Geschossdecke können auch die Schrägdachflächen darüber gedämmt werden. Diese Lösung ist gut, wenn das Dachgeschoss in Zukunft als Wohnraum genutzt werden soll. Ansonsten ist die Variante nur zweite Wahl. Zum einen ist sie in er Regel teurer und komplizierter als die Deckendämmung. Zum anderen kostet es unnötig Energie, den Speicherraum mit zu erwärmen.

Profi-Arbeit wird gefördert

Wer sich bei den Isolierungsmaßnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter die Arme greifen lassen möchte, muss etwas mehr tun als die staatlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Fördergelder gibt es, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient auf 0,14 Watt/(m²·K) nicht überschritten wird. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein U-Wert von 0,24 Watt/(m²·K). Auf jeden Fall tun Hausbesitzer gut daran, sich bei einem Fachmann rückzuversichern, ob die Dämmung ausreichend ist. Die KfW-Angebote haben zudem einen kleinen Haken: Förderung gibt es nur, wenn die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Das muss aber gar nicht, so die Verbraucherzentrale Hamburg. In der Regel könne die Dämmung wesentlich wirtschaftlicher selbst erledigt werden.

Wer die Arbeiten lieber einem Handwerker überlässt, muss auf einer sogenannten Unternehmenserklärung bestehen. Damit versichert der Betrieb, dass die Richtwerte der Energieeinsparverordnung eingehalten wurden. Das ist wichtig, damit man die Maßnahmen vor Behörden belegen kann. "Leider wissen viele Unternehmen noch gar nicht, dass sie zur Ausfertigung dieser Erklärungen verpflichtet sind", bedauert Weber. Wer abseits der Deckendämmung noch weitere Sanierungsmaßnhamen plant, sollte einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, so sein Rat. Auch dafür gibt es Unterstützung vom Staat: Bis zu 2000 Euro bekommen Hausbesitzer, die sich bei der Immobiliensanierung von qualifizierten Bausachverständigen begleiten lassen.

Quelle: ino