Ratgeber

Hehlerware Wenn Kaufen kriminell ist

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Ein Flohmarkt in Berlin: Auf den Tischen der Händler sind Armeen von Überraschungseierfiguren aufgebaut, daneben altes Porzellan, antikes Mobiliar und bergeweise Kleidung. Dazwischen bieten die Stände unter anderem HiFi-Geräte aller Art. Hier können diverse Schnäppchen erworben werden - allerdings nicht immer legal. Denn das ein oder andere Angebot stammt aus zweifelhafter Quelle.

Flohmärkte bieten nötige Anonymität zum Verkauf von Hehlerware

Die Anonymität der Märkte hilft den Tätern, ihre gestohlene Ware an den Mann zu bringen. So manch ein Käufer ist zwar misstrauisch, schlägt bei Markenware und Hightech zum Schleuderpreis aber dennoch zu. Doch Vorsicht: "Wer stillschweigend in Kauf nimmt, dass es sich um Diebesgut handelt, kann selbst zum Täter werden", warnt Rechtsanwalt Nico Härting. "Wenn man trotz eines begründeten Verdachts zugreift, läuft man Gefahr, sich der Hehlerei strafbar zu machen." Also Finger weg! Denn Hehlerei wird mit Geld- oder Gefängnis bestraft. Dass es so weit kommt, ist allerdings die Ausnahme. Denn die Mehrzahl der Käufer gestohlener Waren handelt unabsichtlich.

Vor finanziellem Schaden schützt das freilich nicht. „Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz, dass man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann", erläutert Härting. "Wenn sich der rechtmäßige Eigentümer meldet, muss man ihm die Ware herausgeben - ohne dass man dann auch noch Geld dafür verlangen kann." Man bleibt also zunächst einmal auf dem Schaden sitzen.

Ebay als Umschlagplatz für Hehlerware

Neue Absatzwege für Diebesgut bietet das Internet. Beim Online-Auktionshaus ebay sind die Täter oft im Ausland zu finden, was die Strafverfolgung erschwert. Versteigerungen starten üblicherweise mit geringen Einstiegspreisen, so ist illegale Ware für unwissentliche Käufer nicht direkt zu erkennen. Ein Urteil, wonach Käufer gestohlener Waren bei ebay schnell selbst zum Hehler werden, wurde deshalb aufgehoben. Ein Bieter hatte bei ebay ein Navigationssystem günstig erstanden. Zu günstig meinten die Richter, nachdem sich herausstellte, dass das Gerät gestohlen war und verurteilten den Käufer wegen Hehlerei. Der Käufer hätte beim Erwerben der Ware wegen des niedrigen Verkaufspreises und des Verkäufers im Ausland misstrauisch werden müssen. Das Landgericht Karlsruhe konnte dieser Argumentation allerdings nicht folgen und hob das Urteil anschließend wieder auf.


Doch auch wenn der Vorwurf der Hehlerei leicht vom Tisch zu wischen ist: Die gestohlene Ware muss zurückgegeben werden und das bezahlte Geld ist nach der Herausgabe erst einmal weg.

Die Legenden der Hehler

Käufer müssen daher schon im Vorfeld wachsam sein. Wie bei ebay gilt auch auf dem Flohmarkt: Ein günstiger Sofortkaufpreis für Markenware, die sonst ein Vielfaches kostet, sollte stutzig machen. Denn die Täter wollen die Hehlerware nach einem Diebstahl meist schnell loswerden. Ein niedriger Preis hilft dabei. Wer Zweifel hat: Sicherheit bieten die Originalverpackung mit Zubehör und die Rechnung oder ein Kaufbeleg.

Auch ein Gespräch mit dem Verkäufer schafft Vertrauen. Denn wer nichts zu verbergen hat, erzählt, warum er die Ware verkauft. "Doch oft können Hehler mit einer kleinen Legende beruhigen", weiß Dirk Jacob vom Berliner Landeskriminalamt. Behauptungen wie "das habe ich aus einem Nachlass" oder "das Gerät habe ich seit Jahren benutzt und es hat mir immer treue Dienste geleistet" sind schwer zu überprüfen. Es ist also nicht unmittelbar erkennbar, dass man hier keinen neutralen Gegenstand kauft.

Wer sich nicht sicher ist, wird vielleicht im Internet fündig. Datenbanken geben Auskunft über als gestohlen gemeldete Gegenstände. Und auch die Landeskriminalämter schreiben regelmäßig gestohlene Objekte zur Fahndung aus. Meistens hilft es aber schon, wenn man beim Flohmarktbummel und bei ebay etwas genauer hinschaut und den gesunden Menschenverstand einschaltet.

Quelle: ntv.de

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