Vermieter im Recht Hunde und Katzen verbannt
13.04.2010, 13:16 Uhr
Bei Hunden sind nur Blindenhunde grundsätzlich erlaubt.
(Foto: dpa)
Selbst weit verbreitete Haustiere wie Hunde und Katzen sind nicht ohne weiteres in der Mietwohnung erlaubt. Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch des Mieters auf Tierhaltung - nur Kleintiere wie Fische, Vögel oder Meerschweinchen sind immer zulässig.
Dazu kommen noch Blindenhunde, erklärt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Die Größe des Tieres ist für die Regelung nicht ausschlaggebend. Denn gefährliche Tiere wie Skorpione können von der Kleintierregelung ausgenommen sein. Exoten wie Krokodile oder Gift- und Würgeschlangen seien dagegen grundsätzlich verboten, heißt es. Sehr kleine Hunde können wiederum unter die Kleintierregelung fallen. Und wer ein großzügiges Einfamilienhaus mietet, kann im Gegenzug auch Anspruch auf das Halten eines großen Hundes haben.
Fragen der Tierhaltung sollten aufgrund der schwierigen Rechtslage mit dem Vermieter geklärt werden. Bisweilen enthalte der Mietvertrag Regelungen. Verbietet er das Halten von Katzen und Hunden nicht grundsätzlich, muss der Vermieter in der Regel zustimmen, fügt der Verband hinzu - es sei denn, es sind von vornherein Beeinträchtigungen anderer Hausbewohner zu befürchten.
Quelle: ntv.de, dpa