Ratgeber

Für Arztbesuche ab JanuarIst die elektronische Gesundheitskarte Pflicht?

02.11.2013, 14:12 Uhr
imagevon Isabell Noé

Die alten Versicherungskarten sind ab nächstem Jahr ungültig, warnen die Krankenkassen. Nur mit der elektronischen Gesundheitskarte sei die Behandlung beim Arzt gewährleistet. Aber stimmt das wirklich?

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Momentan enthält die Karte noch keine heiklen Daten. Das könnte sich aber ändern. (Foto: picture alliance / dpa)

Die meisten Krankenkassenmitglieder haben ihre alte Versicherungskarte schon lange gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingetauscht. Für die Übrigen wird es jetzt höchste Zeit: Wer immer noch kein Foto für die neue Karte eingeschickt hat, muss sich ab Januar womöglich auf mehr Bürokratie beim Arztbesuch einstellen. Die bisherigen Karten ohne Foto würden mit Ablauf dieses Jahres ungültig, warnen zumindest die Krankenkassen. Aber ist die Sache wirklich so ernst? Und was soll die neue Gesundheitskarte überhaupt bringen?

Die Vorgeschichte

Eigentlich sollte die eGK schon seit 2006 in jedem Versicherten-Geldbeutel stecken. Drei Jahre zuvor hatte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt das Projekt ins Rollen gebracht. Ziel war es unter anderem, Ärzten einen schnellen Überblick über die Medikamentenaufnahme ihrer Patienten zu geben. Entsprechende Auskünfte sollten auf der Karte gespeichert sein, Wechselwirkungen sollten so vermieden werden. Die Umsetzung erwies sich jedoch als technisch und auch gesellschaftlich schwierig, auch weil die Anforderungen an den Datenschutz bei so sensiblen Informationen sehr hoch sind.

2005 gründeten die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens die Gematik, eine Gesellschaft, die sich um den Aufbau und den Betrieb der sogenannten Telematikinfrastrukur kümmern soll. Dahinter steckt eine Art "Gesundheitsnetz", also eine Möglichkeit, außerhalb des Internets Informationen zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenversicherern auszutauschen. Das wurde umso wichtiger, als im Laufe der Zeit weitere Anforderungen an die Karte hinzukamen: Sie sollte nun auch als eine elektronische Krankenakte fungieren und einen Überblick über bisherige Befunde oder Röntgenbilder liefern.

Was kann die eGK?

Von all den Plänen ist bis jetzt nicht viel umgesetzt. Wegen datenschutzrechtlicher Bedenken enthält die Gesundheitskarte in ihrer jetzigen Form nicht viel mehr Informationen als die alte Krankenkassenkarte. Gespeichert sind nur die Stammdaten des Versicherten, unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertennummer. Auffälligster Unterschied zur bisherigen Karte: Die eGK enthält ein Foto des Versicherten. Das soll sicherstellen, dass sich niemand anderes mit der Karte Leistungen erschleicht. Das nutzt weniger den Versicherten selbst, als der Krankenkasse.

Künftig sollen noch weitere Angaben auf der Karte gespeichert werden können, allerdings auf freiwilliger Basis. Das fängt bei Notfalldaten, etwa zu Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten, an und reicht bis hin zur elektronischen Patientenakte. Bis es so weit ist, müssen aber noch viele Fragen geklärt werden. Etwa die, ob die Daten auch ohne Karte abrufbar wären, also beispielsweise noch eine Kopie des eGK-Schlüssels bei der Krankenkasse liegt.

Fünf Prozent fehlen noch

Seit Oktober 2011 läuft die Umstellung auf die neue Karte, die meisten der rund 70 Millionen Kassenpatienten sind inzwischen damit ausgestattet. Das liegt auch daran, dass die Krankenkassen im letzten Jahr ordentlich Druck auf ihre Kunden gemacht haben. Sie mussten eine gesetzlich vorgegebene Quote erfüllen, sonst hätten finanzielle Einbußen gedroht. Etwa fünf Prozent der Versicherten haben ihrer Kasse aber immer noch nicht das Foto geschickt, das für die neue Karte gebraucht wird. Manche haben es schlicht vergessen, andere lehnen die eGK aus Überzeugung ab. Für sie ist das Projekt, in das bereits fast 730 Millionen Euro an Beitragsgeldern geflossen sind, nur ein weiterer Schritt in Richtung "gläserner Bürger".

Jeder wird behandelt

Doch was passiert mit denen, die im nächsten Jahr mit ihrer alten Krankenkassenkarte zum Arzt gehen? Auch wenn die Krankenkassen drohen, der Versicherungsschutz sei in Gefahr: Niemand, der versichert ist, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat mit der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung (KBV) eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2014 vereinbart. So lange können Ärzte auch noch mit den alten Karten arbeiten und danach abrechnen. KBV-Sprecher Roland Stahl geht sogar noch weiter: "Die 'alte' Krankenversichertenkarte kann sowohl nach dem 1. Januar als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der abgedruckten Gültigkeitsdauer auf den Karten weiter in Arztpraxen verwendet werden", so Stahl gegenüber n-tv.de.

Allerdings droht Patienten, die ohne die neue Karte in die Praxis kommen, etwas Mehrarbeit: Sie müssen innerhalb von zehn Tagen einen Versicherungsnachweis einreichen. Ansonsten könnte der Arzt eine Privatrechnung schicken – und die dürfte die Krankenkasse dann gar nicht erstatten, sofern man nicht einen entsprechenden Tarif gewählt hat. Dass Versicherte tatsächlich auf ihren Kosten sitzen bleiben, hält man bei der KBV derzeit aber für unrealistisch.

Quelle: ntv.de