Ratgeber

Lotto und Hartz IV Kleingewinne lohnen nicht

Von drei Richtigen dürften Hartz-IV-Empfänger nicht viel haben.

Von drei Richtigen dürften Hartz-IV-Empfänger nicht viel haben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Hartz-IV-Empfänger bekommen auch einen kleineren Lottogewinn von ihren staatlichen Leistungen abgezogen. Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht hat jetzt entschieden, dass der Gewinn als Einkommen angerechnet wird. (Az.: L 19 AS 77/09). Das Geld, das ein Spieler jahrelang für Nieten ausgegeben haben mag, zählt nicht. Ein Hilfsbedürftiger aus Bielefeld hatte in der Lotterie "Aktion Mensch" 500 Euro gewonnen. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf seine Hartz-IV-Leistungen in zwei Monatsbeträgen von 250 Euro und scheiterte in zwei Instanzen.

Ein Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen, heißt es im Urteil. Er verringere die Hilfebedürftigkeit des Klägers. "Der Kläger hatte eingewandt, er habe seit dem Jahr 2001 insgesamt 945 Euro - zuletzt monatlich 15 Euro - in sein Los investiert", berichtete ein Sprecher. "Damit habe er unter dem Strich überhaupt keinen Gewinn, sondern Verluste erzielt." Dieses Argument ließen die Richter nur für den letzten Monatsbetrag gelten. Lediglich die dafür gezahlten 15 Euro durfte der Kläger vom Gewinn von 500 Euro abziehen. Der Rest wird vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet.

Quelle: ntv.de, dpa

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