Ratgeber

Sicherheitsrisiko Wachmann Kündigung bei Panikattacken

Ein Wachmann, der an Panikattacken leidet, ist für seinen Dienst nicht geeignet. Das US-Konsulat darf das Arbeitsverhältnis mit einem betroffenen Wachmann deshalb auflösen, entschied nun das Arbeitsgericht Frankfurt (AZ.: 7 Ca 8330/06).

Ärzte hatten dem Mitarbeiter eine "Klaustrophobie mit Panikattacken" attestiert, sofern er an seinem Wachposten längere Zeit allein gelassen würde. Der Arbeitnehmer verlangte von dem Sicherheitsunternehmen, ihn an einer anderen Stelle einzusetzen. Das Unternehmen berief sich jedoch auf die von den US-Behörden entzogene Einsatzgenehmigung.

Laut Urteil ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch vor dem Hintergrund geboten, dass der Wachmann bewaffnet ist. "Dass ein bewaffneter Wachmann mit diagnostizierter Kollapsneigung ein Sicherheitsrisiko darstellt, liegt auf der Hand", heißt es in der Entscheidung. Einen anderen Einsatzort gebe es nicht, weil das Sicherheitsunternehmen ausschließlich amerikanische Objekte betreue.

Quelle: ntv.de

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