Ratgeber

Urteil zur Lebensversicherung Mehr Geld für Enterbte

Auch der enterbte Nachwuchs hat Ansprüche.

Auch der enterbte Nachwuchs hat Ansprüche.

(Foto: dpa)

Gesetzliche Erben können künftig mehr von Lebensversicherungen profitieren als bisher. Ihr Pflichtteil orientiert sich daran, welchen Wert die Anlage unmittelbar vor dem Tod hatte. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil entschieden. In der Regel ist nun der sogenannte Rückkaufswert ausschlaggebend, so die BGH-Richter.

 

Wer vom Verstorbenen enterbt wurde, kann damit auf höhere Zahlungen aus der Lebensversicherung pochen als bisher. Derartige Fälle haben in der Vergangenheit häufig für Streit gesorgt - beispielsweise, wenn der Vater ein zweites Mal geheiratet hat und die Frau als Bezugsberechtigte für die Lebensversicherung eingesetzt hat.

 

Doch auch bei einer solchen Schenkung gehen die gesetzlichen Erben nicht leer aus. Bislang gingen die Gerichte bei der Berechnung ihrer Ansprüche meist von der Summe der gezahlten Prämien aus - ein Nachteil für die gesetzlichen Erben. Einige Richter entschieden zuletzt jedoch anders und ernannten die Versicherungssumme zur Grundlage, was wiederum den Haupterben übervorteilt hätte. Dieser Tendenz trat der BGH jetzt entgegen. In den vorliegenden Fällen ging es jeweils um enterbte Söhne aus Berlin und Nordrhein-Westfalen. Im ersten hat der Verstorbene seinen Bruder als Bezugsberechtigten für die Lebensversicherung eingesetzt, sein Sohn soll lediglich den Pflichtteil bekommen. Im zweiten Fall klagen zwei Söhne gegen die zweite Ehefrau ihres toten Vaters. Dieser hatte die Stiefmutter zur Alleinerbin eingesetzt.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen