Private Krankenversicherung Mit Kindern in die Kostenfalle
27.10.2010, 15:28 UhrDer Schritt in die private Krankenversicherung muss gut überlegt sein - gerade wenn Kinder mit im Spiel sind. Da die PKV jedes Kind nur gegen einen Beitrag versichert, kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein.

Gerade bei Kindern sollte der Leistungsumfang in der PKV stimmen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) schätzt, dass rund 16.000 Arbeitnehmer zusätzlich ab kommendem Jahr die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Möglich macht dies der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform, die den Wechsel in die private Krankenversicherung erleichtert. Angestellte können sich nach den Plänen privat versichern, wenn sie ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze von dann 49.500 Euro verdienen. Bislang beträgt die Wartezeit drei Jahre.
Ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt, ist nicht zuletzt davon abhängig, ob Kinder vorhanden sind. Während nicht verdienende Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragsfrei mitversichert sind, verlangt die PKV für jede Person einen eigenen Beitrag. Wechselt der besser Verdienende in die PKV und der andere Ehepartner bleibt in der GKV, müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Auch wer noch keine Kinder hat, aber Kinder in seinem Leben plant, muss dies berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt nur für unverheiratete Paare. Wechselt dort ein Elternteil in die PKV, können Kinder kostenlos beim anderen Elternteil in der GKV mitversichert werden.
Sind beide Partner – ob verheiratet oder nicht – privat krankenversichert, muss das Kind freiwillig gesetzlich versichert werden oder ebenfalls in die PKV. Gerade bei Neugeborenen sollte man die Entscheidung gut überdenken. Neugeborene haben eine Sonderstellung und müssen von dem privaten Krankenversicherer der Eltern aufgenommen werden – und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Auch wenn schon vor oder kurz nach der Geburt bekannt ist, dass das Kind unter angeborenen Krankheiten leidet, ist die PKV verpflichtet, einen Vollschutz zu gewährleisten, der nicht mit Preisaufschlägen verbunden sein darf.
Frist nach Geburt nutzen
Die Eltern haben nach der Geburt längstens zwei Monate Zeit, das Kind bei ihrem privaten Krankenversicherer anzumelden. Eine weitere Einschränkung ist, dass der Nachwuchs nicht besser als die Eltern oder das Elternteil selbst versichert werden kann. Den besten Schutz gibt es also nur, wenn der entsprechende Tarif auch von dem Erwachsenen gewählt wurde. Eltern sollten daher genau hinschauen, ob beispielsweise Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen und Hilfsmittel im eigenen Vertrag enthalten sind und wie hoch der Selbstbehalt gewählt wurde. Gerade gesunde, junge Erwachsene neigen dazu, wegen der dann geringeren monatlichen Belastung hohe Eigenbeteiligung in Kauf zu nehmen. Diese Wahl kann mit Kind schnell nach hinten losgehen.
Müssen ältere Kinder in die PKV wechseln, können sie dort genauso abgelehnt werden wie Erwachsene und der Versicherer kann die Aufnahme von Risikozuschlägen abhängig machen. Zwar versprechen Tarife mit einem Hausarztprinzip günstigere monatliche Beiträge, doch die freie Arztwahl ist eigentlich gerade einer der Vorteile der privaten Krankenversicherung.
Eine kleine Erleichterung räumt der Gesetzgeber seit Jahresbeginn Eltern ein, die ihre Kinder privat versichern. Die Versicherungsbeiträge für das Kind werden voll steuerlich angerechnet, wenn der gesetzlichen Mindestschutz auf dem Niveau der GKV in Anspruch genommen werden kann.
Quelle: ntv.de