Ratgeber

Zahlung verweigernNutzungsgebühr bei Umtausch

11.11.2008, 06:48 Uhr

Beim Umtausch defekter Ware verlangen manche Händler eine Gebühr, wenn das Produkt bereits benutzt wurde - das müssen Kunden sich aber nicht bieten lassen.

Beim Umtausch defekter Ware verlangen manche Händler eine Gebühr, wenn das Produkt bereits benutzt wurde - das müssen Kunden sich aber nicht bieten lassen. Verbraucher sollten in solchen Fällen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Brüssel verweisen und die Zahlung einer sogenannten Nutzungsentschädigung verweigern, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Laut dem Urteil des EuGH in Brüssel (Az.: C - 404/06) müssen Händler defekte Ware immer kostenlos umtauschen.

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum Thema steht den Angaben zufolge allerdings noch aus. Sie wird für Ende November erwartet. Dabei werden die Karlsruher Richter auch darüber zu entscheiden haben, ob Kunden eine bereits gezahlte Nutzungsentschädigung vom Händler oder über den Weg der Staatshaftung von der Bundesrepublik Deutschland zurückfordern können. Keine Hoffnung bestehe allerdings für Verbraucher, die wegen eines Produktmangels den Kaufvertrag rückgängig gemacht haben, anstatt die Ware umzutauschen. In diesem Fall stehe dem Händler eine Nutzungsentschädigung zu, so die Verbraucherschützer.