Clerical Medical zieht Klage zurück Opfer hoffen auf Schadenersatz
02.02.2012, 13:20 UhrHunderte Opfer des britischen Versicherers Clerical Medical dürfen auf vollen Schadenersatz hoffen. Sie hatten Verluste bei einer Kapitallebensversicherung des Finanzhauses gemacht. Vor dem BGH bekommt eine Klägerin nun recht.

Der Bundesgerichtshof will schnell Verhandlungstermine für die Betroffenen ansetzen.
Das Finanzhaus Clerical Medical nimmt im Rechtsstreit um seine Kapitallebensversicherung "Wealthmaster Noble" seine eigene Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück und erkennt den Anspruch einer geschädigten Klägerin auf 245.000 Euro an, wie der BGH mitteilt. Von Hunderten ähnlichen Fällen sind mittlerweile 30 beim BGH angekommen. Für sie will das Gericht seiner Mitteilung zufolge schnell Verhandlungstermine ansetzen. (Az: IV ZR 269/10)
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2002 eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung angeschlossen, die mit einem Darlehen über 247.000 Euro als Einmalprämie vorab finanziert wurde. Die Zinsen für das Darlehen in Höhe von 6,5 Prozent sollten laut Vertrag aus den Ausschüttungen des Fonds finanziert werden. Zudem sollten im März 2012 zur Rückzahlung des Darlehens 254.000 Euro ausgeschüttet werden.
Entgegen den Zusagen des Finanzvermittlers lag der Wertzuwachs in den beiden ersten Jahren nur bei drei Prozent sowie 1,5 Prozent. Die Frau stieg wegen der Verluste aus dem Vertrag aus. Den ihr vom Landgericht Chemnitz zugesprochenen Schadenersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten 254.000 Euro akzeptierte der britische Versicherer nun und zog seine Klage zurück.
Quelle: ntv.de, AFP