Vorzeitiger Ruhestand Pensionskürzungen rechtens
15.08.2008, 12:01 UhrPensionskürzungen bei vorzeitig in den Ruhestand gehenden Beamten sind verfassungsgemäß. Das entschied das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis. Nach Auffassung des Gerichts darf das Ruhegehalt allerdings dann nicht gekürzt werden, wenn der Beamte wegen eines Dienstunfalls nicht mehr arbeiten kann (Az.: 1 A 14/08). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Beamtin ab.
Die Klägerin war wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden. Als der Dienstherr ihre Pension um knapp 190 Euro kürzte, erhob sie Klage. Sie machte geltend, die entsprechende gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig. Denn sie widerspreche der verfassungsrechtlich festgelegten Fürsorge, die der Staat gegenüber seinen Beamten habe. Das OVG teilte diese Auffassung nicht. Die Richter räumten zwar ein, der Staat müsse auch bei vorzeitigem Ruhestand dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Existenz seiner Beamten gesichert sei. Das sei bei der Klägerin, die allein lebe und monatlich eine Bruttopension von knapp 1600 Euro erhalte, noch der Fall. Außerdem sei ihre vorzeitige Pensionierung nicht die Folge eines Dienstunfalls.
Quelle: ntv.de