Ratgeber

Risikovorsorge Raucher zahlen drauf

Wer mit dem Rauchen aufhört, lebt nicht nur gesünder. Er spart auch das Geld für Tabak oder Zigaretten - und er spart zusätzlich eine Menge bei seinen Versicherungen. Denn wer raucht, stirbt laut Statistik früher - und dieses höhere Risiko lassen sich die Versicherer mit höheren Beiträgen bezahlen. Ob Partyraucher, Gelegenheitsraucher oder Kettenraucher spielt dabei übrigens keine Rolle: Ob eine Zigarette im Jahr oder eine Schachtel pro Tag - den Versicherungen ist es gleich, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Als Raucher gilt ihr zufolge, "wer in den letzten zwölf Monaten Zigaretten, Zigarren, Tabak oder Pfeife geraucht hat". Der Glimmstängel im angetrunkenen Zustand auf einer Party sei davon ebenso erfasst wie die Zigarre an Heiligabend - tägliches Suchtrauchen zählt ohnehin dazu.

Relevant sei das Laster vor allem bei den Konditionen für die Risikolebensversicherung, sagt Boss. Aber auch bei der Kapitallebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Dread-Disease-Versicherung, mit der sich Versicherte gegen die Folgen bestimmter Krankheiten absichern können, spiele der Tabakkonsum eine erhebliche Rolle.

Prämie verdoppelt

So zahlt ein 30-jähriger Vater für eine Risikolebensversicherung in Höhe von 200.000 Euro als Nichtraucher für eine Laufzeit bei einer günstigen Gesellschaft etwa 20 Euro im Monat. Greift er hin und wieder zur Zigarette, steigt die monatliche Prämie auf das Doppelte, sagt Boss. "Und kämen weitere Risikofaktoren hinzu, vervielfacht sich der Betrag schnell."

Wer das Laster einfach verschweigt, riskiert den gesamten Versicherungsschutz: "Was im Antrag steht, muss korrekt sein. Der Vertrag wird sonst mit sofortiger Wirkung aufgehoben", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsreferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In dem Fall gäbe es keinen Cent, auch die schon geleisteten die Beiträge würden einbehalten.

Grauzonen

Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) hat zu Jahresanfang zwar Vorteile für Verbraucher gebracht - die sogenannte "Alles-oder-Nichts"-Regel zum Beispiel ist vom Tisch. Für das Rauchen bedeutet das: Hat jemand nur vergessen anzuzeigen, dass er wieder raucht, darf sein Vertrag laut Boss nicht storniert, sondern nur angepasst werden.

Die Versicherungssumme wird herabgestuft: Der Mann aus dem Beispiel bekäme dann nur den Betrag ausgezahlt, der mit der monatlichen Pauschale für einen Raucher hätte abgesichert werden können - also knapp die Hälfte. Wer mit der Versicherungssumme einen Immobilienkredits absichern wollte, steht unter Umständen vor einem Problem, sagt Boss: "Das kann bitter werden."

Gesundheitscheck bei hohen Summen

Grundsätzlich erfolgt der Nachweis im Todesfall durch Nachfrage bei den Ärzten - schon bei Vertragsabschluss werden diese gegenüber der Versicherung von der Schweigepflicht entbunden. Lediglich bei Summen von mehr als 250.000 Euro werde schon vorher zum Gesundheitscheck gebeten, sagt Weidenbach.

Stefan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät, immer das Kleingedruckte zu lesen. Denn die Produkte seien unterschiedlich, die Unternehmen entscheiden selbst über Einzelheiten. So verzichten manche auf die Nachmelde-Pflicht mit der Begründung, es müsse sich schließlich auch nicht melden, wer plötzlich in ein Krisengebiet umzieht. Bei anderen Anbietern versichern Unterzeichner bei Antragstellung, dass sie "nicht beabsichtigen zu rauchen" und gestehen außerdem zu: "Werde ich nach Vertragsschluss Raucher, werde ich dies der Versicherung unverzüglich melden."

Quelle: ntv.de

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