Streik bei LTU Rechte der Fluggäste
31.08.2009, 15:12 UhrVom Pilotenstreik bei der Air-Berlin-Tochter LTU betroffene Passagiere können unter Umständen Geld zurückerhalten. Wie sie dabei vorgehen müssen und wie viel Geld sie erhalten, hängt allerdings davon ab, wie sie ihren Flug gebucht haben, erklärte der Reiserechtler Ronald Schmid. Der Pilotenstreik hat am Montagmorgen auf Flughäfen bundesweit zu erheblichen Verspätungen und zum Teil auch zu Flugausfällen geführt. Hier einige Fragen zum Streik und seinen Folgen im Überblick:
Welche Rechte habe ich, wenn ich mein Flugticket direkt bei der Fluggesellschaft gebucht habe?
Das Unternehmen muss dann laut Schmid für eine "zumutbare und angemessene Ersatzbeförderung" sorgen oder aber, wenn das nicht möglich ist, den Flugpreis komplett zurückerstatten. Wichtig ist es, sich mit einer entsprechenden Forderung nicht an das Reisebüro zu wenden, bei dem das Ticket gekauft wurde, sondern direkt an die Fluggesellschaft - in diesem Fall also an die Air Berlin. Das Unternehmen teilte am Montag mit, betroffene Nur-Flug-Gäste könnten kostenlos umbuchen oder stornieren. Für Fragen von Passagieren wurde eine kostenlose Telefonauskunft unter 00800/57 37 80 00 eingerichtet.
Kann ich bei einer "Nur-Flug-Buchung" auch Schadensersatz fordern?
Nach Ansicht des Juristen, der an den Technischen Universitäten Darmstadt und Dresden Luftverkehrsrecht lehrt, ist das nicht möglich. Zwar sei ein Streik keine höhere Gewalt, räumt Schmid ein. Dennoch habe das Unternehmen keinen Einfluss darauf, ob es zum Streik kommt oder nicht. Insofern treffe das Unternehmen kein Verschulden, und es gebe auch keinen Schadensersatz.
Gelten diese Regeln auch für Gäste von Reiseveranstaltern, die das Flugticket als Teil eines Urlaubspaketes gekauft haben?
Nein, in diesem Fall gelten andere Regeln. Die Folgen des Streiks sind "der Sphäre des Reiseveranstalters zuzuordnen", auch wenn die Arbeitsniederlegung gar nicht vom Veranstalter verschuldet worden ist. Allerdings müssen Flugverspätungen von vier bis fünf Stunden von Pauschalurlaubern hingenommen werden, ohne dass es eine Entschädigung gibt. Startet die Maschine wegen des Streiks mit mehr als fünf Stunden Verspätung, könne dagegen eine Reisepreisminderung verlangt werden - und zwar pro Stunde weiterer Verspätung fünf Prozent des jeweiligen Tagesreisepreises. Wer also zum Beispiel eine siebentägige Reise für 700 Euro gebucht hat, bekommt pro Stunde fünf Prozent des anteiligen Tagespreises von 100 Euro. Das sind 5 Euro für jede Stunde, die über die ersten fünf Stunden Verspätung hinausgeht.
Wenden sich Veranstaltergäste ebenfalls direkt an die Airline?
Nein, für sie ist der Veranstalter der richtige Ansprechpartner.
Quelle: ntv.de, dpa