Plakette für Kfz-Hauptuntersuchung Rückdatierung gibts nicht mehr
21.10.2011, 15:44 Uhr
Die Regierung plant Neuerungen bei der TÜV-Prüfung.
Wer zum TÜV muss, sollte den Termin nicht auf die lange Bank schieben. Sonst kann ein Bußgeld fällig werden. Außerdem verkürzt sich die Gültigkeitsdauer der TÜV-Plakette. Letzteres soll sich künftig aber ändern.
Bummeln lohnt sich nicht: Wer den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung versäumt, bekommt die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. Statt erst wieder in 24 Monaten muss er sein Auto dann schon entsprechend früher vorführen. Das soll sich nach Informationen des ADAC künftig ändern.
Demnach will die Bundesregierung die sogenannte Rückdatierung zum 1. April 2012 streichen. Dann beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin.
Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette erwischt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei Fristüberschreitungen von zwei bis vier Monaten sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.
Quelle: ntv.de, sp-x