Wie viele dürfen es denn sein? Schlüssel für den Mieter
06.05.2013, 11:10 UhrDer Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Behalten darf er keinen, außer der Mieter erlaubt es. Geht ein Schlüssel verloren, dann kann es für den Mieter allerdings teuer werden.
Ein neuer Mieter erhält alle Schlüssel. Der Vermieter darf auch keinen Schlüssel zur Wohnung behalten. Überlässt ihm ein Mieter freiwillig ein Exemplar, darf dieser dennoch nur mit Einwilligung des Bewohners die Wohnung betreten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.
Wie viele Schlüsselsätze einem Mieter zustehen, variiert je nach Anzahl der Bewohner. Laut Deutschem Mieterbund (DMB) kann der Mieter für seine Wohnungstür zusätzliche Schlüssel beantragen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, damit die Putzhilfe, der Babysitter oder der Untermieter jederzeit freien Zutritt zur Wohnung haben. Will der Mieter darüber hinaus Schlüssel anfertigen lassen, muss er die Kosten dafür übernehmen und den Vermieter darüber informieren.
Sollte ein Schlüssel verloren gehen, muss der Mieter den Vermieter informieren und unter Umständen die Kosten für den Austausch des Schlosses übernehmen. Anders liegt der Fall, wenn er den Schlüsselverlust nicht zu vertreten hat - zum Beispiel weil ihm der Schlüssel gestohlen wurde. Wenn ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels ausgeschlossen werden kann, weil er beispielsweise in einen Fluss gefallen ist, kann auf den Austausch auf jeden Fall verzichtet werden.
Wenn der Mieter wieder auszieht, muss er persönlich sämtliche Schlüssel dem Vermieter oder der Hausverwaltung zurückgeben. Will der Vermieter die Kosten für zusätzlich angefertigte Schlüssel nicht übernehmen, kann der Mieter sie vor Zeugen unbrauchbar machen.
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Quelle: ntv.de, dpa